.

Fort- und Weiterbildung
Anlage 25 zur KAVO (§ 6a KAVO)

Stand: 1. Oktober 2002

#
[Auf Abdruck des Gesetzes wird verzichtet. Die von der LexisNexis Deutschland GmbH herausgegebene Ausgabe ist in allen Einrichtungen vorhanden, in denen das Gesetz Anwendung findet.]