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Einrichtung von Stellen unter 50% Beschäftigungsumfang

Verwaltungsverordnung vom 28.6.2014

Az 15/A 12-10.01.2/243

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In der Regel werden Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten mit einem Beschäftigungsumfang von 100% oder 50% angestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann zum Erhalt der Kontinuität des Dienstes einer Gemeindereferentin/eines Gemeindereferenten in einem Pastoralverbund während ihrer/seiner Elternzeit oder im Sonderurlaub auch ein Einsatz unter 50% Beschäftigungsumfang in Betracht kommen.