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Einrichtung von Stellen unter 50% Beschäftigungsumfang
Verwaltungsverordnung vom 28.6.2014
Az 15/A 12-10.01.2/243
#In der Regel werden Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten mit einem Beschäftigungsumfang von 100% oder 50% angestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann zum Erhalt der Kontinuität des Dienstes einer Gemeindereferentin/eines Gemeindereferenten in einem Pastoralverbund während ihrer/seiner Elternzeit oder im Sonderurlaub auch ein Einsatz unter 50% Beschäftigungsumfang in Betracht kommen.