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Erzbischöfliches Prüfungsamt für Kirchenmusik

Verwaltungsverordnung vom 8. Dezember 1999

in: KA 143 (2000) 12, Nr. 13;
verändert durch die Aufhebung der Regionen: vgl. C.3.11

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§ 1
Aufgaben

Zu den Aufgaben des Erzbischöflichen Prüfungsamts für Kirchenmusik gehört die Abnahme von Prüfungen nach den erlassenen erzbischöflichen Prüfungsordnungen und die Anerkennung von Examina für den kirchenmusikalischen Dienst.
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§ 2
Mitglieder

Zu den Mitgliedern gehören die jeweiligen Leiter der Referate Liturgie und Kirchenmusik im Erzbischöflichen Generalvikariat und der Dekanatskirchenmusiker der Seelsorgeregion Hochstift Paderborn.
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§ 3
Leiter

Der Leiter des Prüfungsamts ist der jeweilige Leiter des Referats Kirchenmusik.