.§ 1
§ 2
§ 3
Erzbischöfliches Prüfungsamt für Kirchenmusik
Verwaltungsverordnung vom 8. Dezember 1999
in: KA 143 (2000) 12, Nr. 13;
verändert durch die Aufhebung der Regionen: vgl. C.3.11
§ 1
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Erzbischöflichen Prüfungsamts für Kirchenmusik gehört die Abnahme von Prüfungen nach den erlassenen erzbischöflichen Prüfungsordnungen und die Anerkennung von Examina für den kirchenmusikalischen Dienst.
#§ 2
Mitglieder
Zu den Mitgliedern gehören die jeweiligen Leiter der Referate Liturgie und Kirchenmusik im Erzbischöflichen Generalvikariat und der Dekanatskirchenmusiker der Seelsorgeregion Hochstift Paderborn.
#§ 3
Leiter
Der Leiter des Prüfungsamts ist der jeweilige Leiter des Referats Kirchenmusik.