.Rahmenordnung für die Begleitung der Studierenden des Studiengangs Theologie und des Studiengangs Lehramt katholische Religionslehre an Gymnasien und Gesamtschulen (MA ed.) mit dem Ziel: Pastoralreferentin/Pastoralreferent
Rahmenordnung für die Begleitung der Studierenden des Studiengangs Theologie und des Studiengangs Lehramt katholische Religionslehre an Gymnasien und Gesamtschulen (MA ed.) mit dem Ziel: Pastoralreferentin/Pastoralreferent
(Anlage 2 zum Statut)
Verwaltungsverordnung vom 29. Oktober 2018
in: KA 161 (2018) 236-237, Nr. 138
###Von den Studierenden der Theologie mit dem Ziel Pastoralreferentin1# sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
#1. Zugangsvoraussetzungen
Es gelten die von der jeweiligen Hochschule für das Studium genannten Zugangsvoraussetzungen sowie die Prüfungsordnung für die einzelnen Kurse.
####2. Aufnahme des Studiums
Die Anmeldung für die Aufnahme des Studiums erfolgt an der jeweiligen Hochschule.
####3. Bewerberverfahren
Studierende der Theologie mit dem Ziel Pastoralreferentin melden sich frühzeitig, spätestens jedoch während der Basisphase in der Zentralabteilung Pastorales Personal des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn.
Studierende des Fachs Lehramt katholische Religionslehre mit dem Ziel Pastoralreferentin melden sich spätestens zum Ende des Bachelorstudiums bei der vorgenannten Stelle.
- 3.1
- Informationen. Bewerberinnen werden schriftlich über die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf der Pastoralreferentin (Vollstudiengang, Altersbegrenzung, rechtliche Rahmenbedingungen) informiert.
- 3.2
- Einführungstage. Die Bewerberinnen nehmen an von der Ausbildungsleitung organisierten Einführungstagen für den Dienst Im Erzbistum Paderborn teil.
- 3.3
- Bewerbergespräche. Die Bewerberinnen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, bei dem sie sich vorstellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Beruf sowie die ausbildungsrelevanten Rahmenbedingungen für die Berufseinführungsphase erläutert bekommen.
4. Grundkurs Spiritualität
Studierende der Theologie mit dem Ziel Pastoralreferentin nehmen an einem Grundkurs in Spiritualität teil, der u.a. den Umgang mit der Heiligen Schrift einübt (individuelle Schriftbetrachtung, Schriftgespräch in Gruppen), in die geistliche Unterscheidung einführt und die Verbindung von geistlichem Leben und pastoraler Praxis herstellt. Dieser dauert vier Semester und wird von der geistlichen Beratung durchgeführt. Die Teilnahme soll frühzeitig während des Studiums erfolgen, bestenfalls in den ersten Semestern.
Lehramtsstudentinnen absolvieren den Grundkurs Spiritualität als Blockveranstaltung vor Aufnahme des Masterstudiums.
Über die Teilnahme wird den Bewerberinnen ein schriftlicher Nachweis erstellt.
####5. Interessentenkreis
Der Interessentenkreis findet während der ersten drei Jahre des Studiums statt. Die Anmeldung mit Aufnahme des Studiums wird empfohlen. Die Teilnehmer nehmen regelmäßig an Exerzitien ihrer Wahl statt; bei der Auswahl werden sie von der geistlichen Beratung unterstützt.
Nach dem ersten Semester wird von der Ausbildungsleitung eine Klausurtagung zur praktischpastoralen Orientierung und zur Begleitung der Berufsfindung veranstaltet (Einführungstage).
Zu Beginn eines jeden Semesters lädt die Ausbildungsleitung zu einer Gesprächsrunde ein. Weitere selbstorganisierte Treffen der Gruppe werden unterstützt.
Die Ausbildungsleitung berät die Teilnehmer bei der Wahl der studienbegleitenden Praktika und führt eine Reflexion nach deren Abschluss durch. Über die Praktika ist ein Bericht bei der Ausbildungsleitung einzureichen.
####6. Bewerberkreisphase
- 6.1
- Die Bewerberkonferenz entscheidet, welche Bewerberinnen in den Bewerberkreis aufgenommen werden. Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
- *
- der Nachweis über mindestens zwei Praktika in der Pastoral bzw. in für die Pastoral relevanten Feldern; in der Regel können die Praktika, die Teil der Studienordnungen sind, dafür anerkannt werden.
- *
- die Teilnahme am Grundkurs Spiritualität. Über die Anrechenbarkeit von anderen geistlichen Ausbildungen (z.B. aus Ordensnoviziaten) entscheidet die Ausbildungsleitung in Rücksprache mit der geistlichen Beratung.
- *
- die Teilnahme an den Einführungstagen. Wenn diese bis zur Aufnahme in den Bewerberkreis nicht erfolgt ist, kann sie während der Bewerberkreisphase nachgeholt werden.
- *
- menschliche, spirituelle und institutionelle Voraussetzungen gemäß Art. 2.1 bis 2.3 des diözesanen Statuts für die Ausbildung und den Dienst von Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Erzbistum Paderborn vom 1. November 2018.
- *
- Anerkennung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung und den Einsatz.
Die Bewerberkonferenz besteht aus der Ausbildungsleitung, einem weiteren Mitglied aus der Hauptabteilung Pastorale Dienste und einem Mitglied aus der Zentralabteilung Pastorales Personal. - 6.2
- Der Bewerberkreis wird vom 7. bis zum 10. Semester durchgeführt und von der Ausbildungsleitung verantwortet. Die Teilnehmer des Bewerberkreises nehmen gemeinsam an Exerzitien teil. Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Bewerberkreises ist für die Bewerberinnen verpflichtend und durch schriftlichen Nachweis zu belegen.Diesen erteilt die für die Durchführung verantwortliche geistliche Beratung.
- 6.3
- Nach dem ersten Jahr im Bewerberkreis findet ein Statusgespräch mit der Ausbildungsleitung statt. Zum Ende der Bewerberkreisphase erteilt die Ausbildungsleitung eine schriftlich begründete Empfehlung zur Übernahme in die Berufseinführung, die dem Bewerber zur Kenntnis zu geben und mit ihm zu erörtern ist.
7. In-Kraft-Treten
Diese Ordnung tritt zum 1. November 2018 in Kraft.