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Wahlordnung der Dienstgeberseite gemäß § 5 Absatz 5 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Diözesangesetz vom 26. April 2012
in: KA 155 (2012) 69-71, Nr. 61
#[Auf Abdruck des umfangreichen Gesetzes wird verzichtet. Dieses ist als Loseblattsammlung in allen Einrichtungen vorhanden, in denen es Anwendung findet.]