.

Wahlordnung der Dienstgeberseite gemäß § 5 Absatz 5 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Diözesangesetz vom 26. April 2012

in: KA 155 (2012) 69-71, Nr. 61

#
[Auf Abdruck des umfangreichen Gesetzes wird verzichtet. Dieses ist als Loseblattsammlung in allen Einrichtungen vorhanden, in denen es Anwendung findet.]