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Personaleinsatzplanung bis 2024
Diözesangesetz vom 14. Dezember 2015
###Seit dem Jahr 2010 wird die bisherige Struktur der Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn fortgeschrieben. Die (zukünftigen) Pastoralen Räume konkretisieren sich als Pastoralverbund oder als Gesamtpfarrei.
Der zahlenmäßige Rückgang an Priestern und Gemeindereferentinnen1# in unserem Erzbistum macht sich immer stärker bemerkbar. Dies macht es erforderlich, möglichst verlässlich Auskunft zu geben über das zu erwartende Potenzial an hauptberuflichen Seelsorgerinnen im aktiven Dienst des Erzbistums Paderborn.
Der Einsatzplan 2024 berücksichtigt die aktuelle Altersstruktur der Priester und Gemeindereferentinnen im aktiven Dienst und die Schlüsselzuweisungspunkte der Kirchensteuermittel (vgl. KA 2014, Nr. 662#), die als verlässliche Bemessungsgrundlage für die Personalzuweisung in den Pastoralen Räumen genutzt werden können.
Für den Einsatz in den Einrichtungen innerhalb der Pastoralen Räume (Krankenhaus, Reha-Klinik, Schule, Justizvollzugsanstalt) sind die eigens erstellten Stellenpläne der Krankenhaus- und Reha-Klinikseelsorge, der Schulseelsorge und der Gefängnisseelsorgerelevant.
Personalprognose 2014 [Auf Abdruck der Abbildung wird verzichtet.]
#(1) Personaleinsatzplanung – „Einsatzplan 2024“ und „Einsatzoptionen“
Für die Personaleinsatzplanung sind zu unterscheiden: der eigentliche „Einsatzplan 2024 für die Seelsorge in den Pastoralen Räumen“ sowie weitere „Einsatzoptionen“ (siehe Punkt [6]).
Der „Einsatzplan 2024“ bezieht sich auf die Seelsorge in den Pastoralen Räumen – sowohl vor Ort als auch in den Einrichtungen (nähere Erläuterungen Punkt [2] bis [5] sowie [7]). Hier werden Priester, hauptberufliche Diakone, Gemeindereferentinnen sowie – in den Einrichtungen – verstärkt auch Laientheologinnen eingesetzt. In allen Überlegungen ist immer wieder einzuräumen, dass der „Einsatzplan 2024“ auf Prognosen basiert und als hypothetisches Instrument Veränderungen unterliegt, die nicht vorausgesehen werden können.
####(2) Personalschlüssel für den Einsatzplan 2024
Zur Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit erfolgt die Entscheidung über den Einsatz von pastoralem Personal nach Maßgabe eines „Personalschlüssels“.
Berechnungsgrundlage sind:
- die Planungszahlen für die Schlüsselzuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden (vgl. KA 2014, Nr. 66) mit den dort entfalteten Komponenten:
- 1. „Mitgliederzahl der Kirchengemeinde lt. Meldewesen auf Basis des Vorjahres“,
- 5. „Förderung für übergreifende Aufgaben im Pastoralen Raum“ einschl. Fahrtkostenzuschlägen für das pastorale Personal in den Kirchengemeinden – sowie
- 7. „Übergangsregelungen“;
- eine Prognose des 2024 zur Verfügung stehenden hauptberuflichen pastoralen Personals (Priester, hauptberufliche Diakone, Gemeindereferentinnen und Laientheologinnen) für die Seelsorge in den (zukünftigen) Pastoralen Räumen.
Ab 01.01.2016 liegt den Personalentscheidungen der folgende Personalschlüssel zugrunde:
Punkte | Leitender Pfarrer | weitere ha. Mitarbeiter | Personalzuschlag |
70 | 1 | 0 | + 1 |
105 | 1 | ½ | + 1 |
140 | 1 | 1 | + 1 |
175 | 1 | 1½ | + ½ |
210 | 1 | 2 | + ½ |
245 | 1 | 2½ | + ½ |
280 | 1 | 3 | |
315 | 1 | 3½ | |
350 | 1 | 4 | |
385 | 1 | 4½ | |
420 | 1 | 5 | |
etc. |
Mit diesem Personalschlüssel werden kleinere Pastoralverbünde und Pfarreien (bis zu einer Größe von 280 Punkten) durch einen „Personalzuschlag“ besser bestellt, um die pastorale Handlungsfähigkeit in ihnen zu gewährleisten.
####(3) Zuweisungsschlüssel für den Einsatzplan 2024
Im Blick auf die für 2024 prognostizierten Zahlen an Priestern und Gemeindereferentinnen wird Personal nach Maßgabe des folgenden Zuweisungsschlüssels zugewiesen.
Personalschlüsselpunkte | Priester | GemRef |
2 | 2 | 0 |
2,5 | 2 | 0,5 |
3 | 2 | 1 |
3,5 | 2 | 1,5 |
4 | 2,5 | 1,5 |
4,5 | 2,5 | 2 |
5 | 3 | 2 |
5,5 | 3 | 2,5 |
6 | 3 | 3 |
6,5 | 3,5 | 3 |
7 | 4 | 3 |
7,5 | 4,5 | 3 |
8 | 5 | 3 |
8,5 | 5 | 3,5 |
11 | 6 | 5 |
(4) Einzelfallentscheidungen und Dechantenzuschlag
Im Umgang mit dem Zuweisungsschlüssel als statischem Instrument der Personalzuweisung, das grundsätzlich dem Anliegen der Verteilungsgerechtigkeit verpflichtet ist, sind allerdings Einzelfallentscheidungen möglich.
So kann im Einzelfall im Blick auf eine konkrete pastorale und/oder personelle Situation vor Ort von der gemäß Zuweisungsschlüssel im Einsatzplan vorgegebenen anteiligen Zuordnung von Priestern, hauptberuflichen Diakonen oder Gemeindereferentinnen innerhalb der vorgegebenen Gesamtzahl abgewichen werden.
Voraussetzung dafür sind Beratungen der Zentralabteilung Pastorales Personal mit dem Pfarrer als dem Leiter des (zukünftigen) Pastoralen Raumes (bzw. des noch bestehenden Pastoralverbundes), dem Dechanten und der Hauptabteilung Pastorale Dienste mit der Klärung, ob die pastoralen Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum eine andere Zuordnung zulassen oder auch erfordern.
Durch den Einsatz eines Dechanten erhält ein (zukünftiger) Pastoraler Raum/Pastoralverbund/Pfarrei über den Ansatz des Personalschlüssels hinaus einen Personalzuschlag im Rahmen einer halben Stelle.
####(5) Sukzessive Umsetzung des Einsatzplanes
Bis zu Personalveränderungen durch Versetzung oder Ausscheiden von Personal bleiben die derzeit in einem (zukünftigen) Pastoralen Raum aktiven Seelsorger und Seelsorgerinnen dort tätig, d.h., es wird so weit möglich auf ihre persönliche Situation Rücksicht genommen.
Sobald Personalveränderungen anstehen, greift der Einsatzplan. Das führt für die einzelnen Pastoralen Räume zu unterschiedlich schnellen Geschwindigkeiten bei der Umsetzung des Einsatzplanes.
In der Übergangszeit bis zum Jahr 2024, in der noch mehr Personal zur Verfügung steht, ist es möglich, je nach Situation und in enger Abstimmung mit dem Dechanten Personal noch „über Plan“ einzusetzen. Konkret kann dies bedeuten, dass bei besonderer pastoraler Notwendigkeit der zusätzliche Einsatz von Personal „befristet bis 2024“ ermöglicht werden kann. Dies setzt gleichwohl die Bereitschaft des Personals zu befristeten Einsätzen voraus und zu größerer Verfügbarkeit für den Einsatz in unserem Erzbistum. Der Einsatzplan gibt über derartige zusätzliche Einsätze (mit Blick auf das „rote Segment“) keine Auskunft.
####(6) „Einsatzoptionen“
Auch gibt der „Einsatzplan 2024“ keine Auskunft über den Einsatz von Personal in den verschiedenen „Einsatzoptionen“.
Als Konsequenz der Erkenntnisse der „Seelsorgestudie“3# ist ein Viertel des für 2024 für den Einsatz im Pastoralen Raum vor Ort prognostizierten pastoralen Personals nicht im Einsatzplan erfasst (sog. „gelbes Segment“). Das Erzbistum Paderborn verfolgt damit das Anliegen, aus allen vier „Ressourcengruppen“, die die Studie benennt, einem (zukünftigen) Pastoralen Raum Personal zusätzlich zur Planzahl flexibler zuordnen zu können: für (befristete oder unbefristete) besondere Initiativen (z.B. „City-Pastoral“, „Junge Kirche“, missionarische Projekte) oder auch aufgrund von Rücksichtnahme auf persönliche Beeinträchtigungen eines Mitarbeiters.
Der Einsatz von Personal aus diesem „gelben Segment“ kann in der Regel in jedem (zukünftigen) Pastoralen Raum im Rahmen von einer halben bis einer ganzen Stelle über den Einsatzplan 2024 hinaus geschehen.
Ebenfalls nicht im Einsatzplan ausgewiesen sind die Einsätze von Priestern und Gemeindereferentinnen mit besonderen Beauftragungen auf der Ebene der Diözese oder über sie hinaus bzw. in Einrichtungen, für die eine Personalbedarfsplanung noch aussteht (im Bild „violettes Segment“). Der Einsatz in einem solchen (über)diözesanen administrativen oder pastoralen Feld erfolgt also ebenfalls zusätzlich.
Gleiches gilt für den Einsatz der Subsidiare und der Ständigen Diakone (im Nebenamt).
####(7) Der „Einsatzplan 2024“
Neben der Angabe des Namens eines Pastoralen Raumes (vor Errichtung als „Arbeitstitel“) und der Angabe des Sitzes des Leiters findet sich für jeden (zukünftigen) Pastoralen Raum, dessen Errichtung bis 2024 geplant ist, in der rechten Spalte
sowie darunter (grau unterlegt)
- die vorgesehene Anzahl an Priestern, Gemeindereferentinnen bzw. Laientheologinnen (Dipl. oder M.A.) für die Einrichtungen: Krankenhaus, Reha-Klinik, Schule, Justizvollzugsanstalt.
Für zukünftige Pastorale Räume, deren individueller Zeitkorridor für die Zeit nach dem Jahr 2024 festgelegt wurde (vgl. KA 2010, Nr. 25#), ist die für die bis dahin noch bestehenden Pastoralverbünde bzw. (Gesamt-)Pfarreien geplante Anzahl an Priestern und Gemeindereferentinnen angegeben. Dies gilt für die Städte Paderborn, Bielefeld, Hamm, Iserlohn sowie für die zukünftigen Pastoralen Räume Balve-Hönnetal-Hemer und Olpe-Drolshagen (Arbeitstitel).
[Auf Abdruck der Einzeldarstellung wird verzichtet.]
Die vorstehende „Personaleinsatzplanung im Erzbistum Paderborn bis 2024“ setze ich mit Wirkung vom 1. Februar 2016 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt treten die bisherige Regelung „Personalschlüssel für die Pastoralverbünde“ vom 3. Februar 2010 (KA 2010, Nr. 41) sowie alle sonstigen entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.
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1 ↑ Personenbezeichnungen beziehen sich, soweit nicht von der Sache her ausgeschlossen, gleichermaßen auf Männer und Frauen.
1 ↑ Personenbezeichnungen beziehen sich, soweit nicht von der Sache her ausgeschlossen, gleichermaßen auf Männer und Frauen.
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3 ↑ Baumann, Klaus; Büssing, Arndt; Frick, Eckhard; Jacobs, Christoph; Weig, Wolfgang: Deutsche Seelsorgestudie; Internetabruf Dez. 2015: www.Seelsorgestudie.de.
3 ↑ Baumann, Klaus; Büssing, Arndt; Frick, Eckhard; Jacobs, Christoph; Weig, Wolfgang: Deutsche Seelsorgestudie; Internetabruf Dez. 2015: www.Seelsorgestudie.de.
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4 ↑ Es wird davon ausgegangen, dass die eingesetzten Mitarbeiter z.T. Aufgaben über einen Pastoralen Raum hinaus (auf Dekanats- oder Diözesanebene) im Umfang von bis zu 20% wahrnehmen, ohne dass dies eigens im Plan ausgewiesen wird. Berufsanfängern – Neupriestern und Gemeindeassistentinnen – wird für ihren Einsatz in einer ersten Planstelle ggf. ein Pastoraler Raum „über Plan“ zugewiesen.
4 ↑ Es wird davon ausgegangen, dass die eingesetzten Mitarbeiter z.T. Aufgaben über einen Pastoralen Raum hinaus (auf Dekanats- oder Diözesanebene) im Umfang von bis zu 20% wahrnehmen, ohne dass dies eigens im Plan ausgewiesen wird. Berufsanfängern – Neupriestern und Gemeindeassistentinnen – wird für ihren Einsatz in einer ersten Planstelle ggf. ein Pastoraler Raum „über Plan“ zugewiesen.