Erzbistum Paderborn
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169. Jahrgang, Stück 3Paderborn, den 19. März 2026
Dokumente des Apostolischen Stuhls
Nr. 53Botschaft des Hl. Vaters zum 60. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel am 13. September 2026
Menschliche Stimmen und Gesichter bewahren
Liebe Brüder und Schwestern!
Das Gesicht und die Stimme sind einzigartige, unverwechselbare Merkmale jedes Menschen; sie zeigen die eigene einmalige Identität und sind wesentlich für die Begegnung mit anderen Menschen. Das wussten schon die Alten. So verwendeten die alten Griechen zur Benennung der menschlichen Person das Wort „Gesicht“ (prósōpon), das etymologisch das bezeichnet, was dem Blick begegnet, den Ort der Gegenwart und der Beziehung. Der lateinische Begriff persona (von per-sonare) beinhaltet hingegen den Klang: nicht irgendeinen Klang, sondern die unverwechselbare Stimme eines Menschen.
Angesicht und Stimme sind heilig. Sie wurden uns von Gott geschenkt, der uns nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen und uns mit dem Wort, das er selbst an uns gerichtet hat, ins Leben gerufen hat, dem Wort, das über hunderte von Jahren zunächst in den Stimmen der Propheten widerhallte und in der Fülle der Zeit Fleisch geworden ist. Dieses Wort – diese Selbstmitteilung Gottes – haben wir direkt hören und sehen können (vgl. 1 Joh 1,1–3), weil es sich in der Stimme und im Antlitz Jesu zu erkennen gegeben hat.
Gott wollte den Menschen seit seiner Erschaffung als sein Gegenüber und hat – wie Gregor von Nyssa sagt
„Nach dem Bild Gottes geschaffen zu sein bedeutet, dass dem Menschen seit seiner Erschaffung ein königlicher Charakter eingeprägt wurde [...]. Gott ist Liebe und Quelle der Liebe: Der göttliche Schöpfer hat auch diese Eigenschaft in unser Gesicht geschrieben, damit der Mensch durch die Liebe – Spiegelbild der göttlichen Liebe – die Würde seiner Natur und die Ähnlichkeit mit seinem Schöpfer erkennt und zum Ausdruck bringt“ (Gregor von Nyssa, Die Erschaffung des Menschen: PG 44, 137).
1 – seinem Gesicht einen Abglanz der göttlichen Liebe eingeprägt, damit er sein Menschsein durch die Liebe voll und ganz leben kann. Die menschlichen Gesichter und Stimmen zu bewahren bedeutet daher, dieses Siegel, diesen unauslöschlichen Abglanz der Liebe Gottes, zu bewahren. Wir sind keine Spezies, die aus vorab definierten biochemischen Algorithmen besteht: Jeder von uns hat eine unersetzliche und unnachahmliche Berufung, die im Laufe seines Lebens zutage tritt und gerade in der Kommunikation mit anderen zum Ausdruck kommt. Wenn wir in unserer Wachsamkeit nachlassen, läuft die digitale Technologie jedoch Gefahr, einige Grundpfeiler der menschlichen Zivilisation, die wir bisweilen für selbstverständlich halten, radikal zu verändern. Durch die Simulation menschlicher Stimmen und Gesichter, von Weisheit und Wissen, Bewusstsein und Verantwortung, Empathie und Freundschaft greifen die als künstliche Intelligenz bekannten Systeme nicht nur in Informationsökosysteme ein, sondern dringen auch in die tiefste Ebene der Kommunikation ein, nämlich die der menschlichen Beziehungen.
Die Herausforderung, die sich hier stellt, ist also nicht technologischer, sondern anthropologischer Natur. Die Gesichter und Stimmen zu bewahren bedeutet letztlich, uns selbst zu bewahren. Die Chancen, die digitale Technologien und künstliche Intelligenz bieten, mit Mut, Entschlossenheit und Urteilsvermögen anzunehmen, bedeutet nicht, dass wir unsere Augen vor kritischen Punkten, Unklarheiten und Risiken verschließen.
Nicht auf eigenes Denken verzichten
Es gibt seit langem zahlreiche Belege dafür, dass Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, die Interaktion in sozialen Medien zu maximieren – was für die Plattformen profitabel ist –, schnelle Emotionen belohnen und zeitaufwändigere menschliche Reaktionen, wie beispielsweise die Suche nach Verständnis und das Nachdenken, benachteiligen. Indem sie Gruppen von Menschen in Blasen schneller Zustimmung und schneller Empörung einordnen, verringern diese Algorithmen unsere Fähigkeit, zuzuhören und kritisch zu denken, und verstärken die soziale Polarisierung.
Hinzu kommt dann ein naives und unkritisches Vertrauen in die Künstliche Intelligenz, die als allwissende „Freundin”, als Quelle aller Informationen, als Archiv aller Erinnerungen, als „Orakel” für jeden Ratschlag angesehen wird. Das alles kann noch weiter dazu beitragen, dass unsere Fähigkeit nachlässt, analytisch und kreativ zu denken, Bedeutungen zu verstehen und zwischen Syntax und Semantik zu unterscheiden.
Obwohl die KI Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung kommunikativer Aufgaben bieten kann, birgt die Vermeidung eigenständigen Denkens und die Zufriedenheit mit einer künstlichen statistischen Zusammenstellung langfristig die Gefahr, dass unsere kognitiven, emotionalen und kommunikativen Fähigkeiten nachlassen. In den letzten Jahren übernehmen künstliche Intelligenzsysteme zunehmend auch die Kontrolle über die Produktion von Texten, Musik und Videos. Ein Großteil der menschlichen Kreativwirtschaft läuft somit Gefahr, demontiert und durch das Label „Powered by AI” ersetzt zu werden, wodurch die Menschen zu bloßen passiven Konsumenten von nicht gedachten Gedanken, anonymen Produkten ohne Urheberschaft und ohne Liebe werden. Die Meisterwerke des menschlichen Genius in den Bereichen Musik, Kunst und Literatur werden zu einem bloßen Übungsfeld für Maschinen degradiert.
Allerdings beschäftigt uns nicht so sehr die Frage, was die Maschine leisten kann oder leisten wird, sondern das, was wir leisten können und leisten werden, wenn wir an Menschlichkeit und Erkenntnis zunehmen und diese mächtigen Werkzeuge, die uns zur Verfügung stehen, klug einsetzen. Seit jeher ist der Mensch versucht, sich die Früchte des Wissens anzueignen, ohne sich anzustrengen, ohne zu forschen und ohne persönliche Verantwortung zu übernehmen. Auf den kreativen Prozess zu verzichten und seine geistigen Fähigkeiten und Vorstellungskräfte den Maschinen zu überlassen, bedeutet jedoch, die Talente zu begraben, die wir erhalten haben, um als Menschen in Beziehung zu Gott und zu den anderen zu wachsen. Es bedeutet, unser Gesicht zu verbergen und unsere Stimme zum Schweigen zu bringen.
Sein oder Schein: Simulation der Beziehungen und der Wirklichkeit
Wenn wir durch unsere Feeds scrollen, wird es immer schwieriger zu erkennen, ob wir mit anderen Menschen oder mit „Bots” oder „virtuellen Influencern” interagieren. Die wenig transparenten Eingriffe dieser automatisierten Agenten beeinflussen öffentliche Debatten und die Entscheidungen der Menschen. Chatbots, die auf großen Sprachmodellen (LLMs) basieren, erweisen sich durch die kontinuierliche Optimierung personalisierter Interaktionen als überraschend effektiv bei der verdeckten Beeinflussung. Die dialogische, adaptive und mimetische Struktur dieser Sprachmodelle ist in der Lage, menschliche Gefühle nachzuahmen und so Beziehung zu simulieren. Diese Anthropomorphisierung, die sogar unterhaltsam sein kann, ist gleichzeitig irreführend, insbesondere für anfälligere Menschen. Denn Chatbots, die übermäßig „liebevoll” und zudem immer präsent und verfügbar sind, können zu versteckten Gestaltern unserer emotionalen Zustände werden und auf diese Weise in die Intimsphäre der Menschen eindringen und diese in Beschlag nehmen.
Technologien, die unser Bedürfnis nach Beziehungen ausnutzen, können nicht nur schmerzhafte Folgen für das Leben einzelner Menschen haben, sondern auch das soziale, kulturelle und politische Gefüge der Gesellschaft schädigen. Dies geschieht, wenn wir Beziehungen zu anderen Menschen durch Beziehungen zu KI-Systemen ersetzen, die unsere Gedanken katalogisieren und eine Welt aus Spiegeln um uns herum zu konstruieren, in der alles „nach unserem Bild und Gleichnis“ geschaffen ist. Dadurch wird uns die Möglichkeit genommen, anderen Menschen zu begegnen, die immer anders sind als wir selbst und mit denen wir lernen können und müssen, umzugehen. Ohne Annahme des Andersseins, kann es weder Beziehungen oder Freundschaft geben.
Eine weitere große Herausforderung, die diese neuen Systeme mit sich bringen, ist die Verzerrung (auf Englisch „Bias“), die dazu führt, dass die Wirklichkeit verfälscht wahrgenommen und weitergegeben wird. KI-Modelle sind von der Weltanschauung ihrer Entwickler geprägt und können ihrerseits Denkweisen aufzwingen, indem sie die Stereotypen und Vorurteile der Daten, auf die sie zurückgreifen, reproduzieren. Die mangelnde Transparenz bei der Entwicklung von Algorithmen sowie die unzureichende soziale Repräsentativität der Daten führen dazu, dass wir in Netzwerken gefangen bleiben, die unsere Gedanken manipulieren und bestehende soziale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten aufrechterhalten und vertiefen.
Das Risiko ist groß. Die Macht der Simulation ist so groß, dass die KI uns sogar mit der Erzeugung paralleler „Wirklichkeiten“ täuschen kann, indem sie sich unsere Gesichter und Stimmen aneignet. Wir sind in eine Multidimensionalität eingetaucht, in der es immer schwieriger wird, die Wirklichkeit von der Fiktion zu unterscheiden.
Ungenauigkeiten verschärfen dieses Problem nur noch. Systeme, die statistische Wahrscheinlichkeiten als Wissen präsentieren, bieten uns bestenfalls Annäherungen an die Wahrheit, die manchmal regelrechte Täuschungen sind. Die mangelnde Überprüfung von Quellen in Verbindung mit der Krise der Berichterstattung vor Ort, bei der Informationen ständig an den Orten gesammelt und überprüft werden müssen, an denen Ereignisse stattfinden, kann Desinformation weiter begünstigen und zu einem wachsenden Gefühl von Misstrauen, Verwirrung und Unsicherheit führen.
Eine mögliche Allianz
Hinter dieser enormen unsichtbaren Macht, die uns alle beeinflusst, stehen nur eine Handvoll Unternehmen, deren Gründer kürzlich als Schöpfer der „Person des Jahres 2025“ vorgestellt wurden, d.h. als Architekten der künstlichen Intelligenz. Dies gibt Anlass zu erheblichen Bedenken hinsichtlich der oligopolistischen Kontrolle algorithmischer Systeme und künstlicher Intelligenz, die in der Lage sind, das Verhalten subtil zu beeinflussen und sogar die Geschichte der Menschheit – einschließlich der Geschichte der Kirche – neu zu schreiben, oft ohne, dass wir uns dessen wirklich bewusst sind.
Die vor uns liegende Aufgabe besteht nicht darin, die digitale Innovation zu stoppen, sondern sie zu lenken und uns ihrer Ambivalenz bewusst zu sein. Es ist an jedem Einzelnen von uns, seine Stimme zur Verteidigung des Menschen zu erheben, damit wir diese Werkzeuge wirklich als Verbündete für uns gewinnen können.
Eine solche Allianz ist möglich, aber sie muss sich auf drei Säulen gründen: Verantwortung, Zusammenarbeit und Bildung.
Zunächst Verantwortung. Diese kann je nach der Rolle, die wir innehaben, als Ehrlichkeit, Transparenz, Mut, Weitsicht, Pflicht zur Weitergabe von Wissen oder Recht auf Information zum Ausdruck kommen. Im Allgemeinen kann sich jedoch niemand seiner Verantwortung gegenüber der Zukunft, die wir gestalten, entziehen.
Für diejenigen, die an der Spitze von Online-Plattformen stehen, bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Geschäftsstrategien nicht ausschließlich vom Kriterium der Gewinnmaximierung geleitet werden, sondern auch von einer zukunftsorientierten Vision, die das Gemeinwohl berücksichtigt, so wie einem jeden von ihnen das Wohlergehen seiner eigenen Kinder am Herzen liegt.
Von den Urhebern und Entwicklern von KI-Modellen ist Transparenz und soziale Verantwortung hinsichtlich der Gestaltungsprinzipien und Moderationssysteme, die ihren Algorithmen und den von ihnen entwickelten Modellen zugrunde liegen, gefordert, damit eine informierte Zustimmung vonseiten der Nutzer begünstigt wird. Die gleiche Verantwortung obliegt auch nationalen Gesetzgebern und supranationalen Regulierungsbehörden, deren Aufgabe es ist, die Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten. Durch geeignete Vorschriften kann verhindert werden, dass Menschen emotionale Bindungen zu Chatbots aufbauen, und die Verbreitung falscher, manipulierender oder irreführender Inhalte eingedämmt werden, wodurch die Integrität von Informationen gegenüber ihrer täuschenden Simulation gewahrt bleibt.
Medien- und Kommunikationsunternehmen dürfen ihrerseits nicht zulassen, dass Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, um jeden Preis ein paar Sekunden zusätzliche Aufmerksamkeit zu erregen, Vorrang vor ihrem Berufsethos haben, das auf die Suche nach der Wahrheit ausgerichtet ist. Das Vertrauen der Öffentlichkeit wird durch Genauigkeit und Transparenz gewonnen, nicht durch das Streben nach jeder Art von möglicher Interaktion. Von KI generierte oder manipulierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet und von Inhalten unterschieden werden, die von Menschen erstellt wurden. Die Urheberschaft und das Eigentumsrecht an den Werken von Journalisten und anderen Content-Erstellern müssen geschützt werden. Informationen sind ein öffentliches Gut. Ein konstruktiver und sinnvoller Dienst an der Allgemeinheit basiert nicht auf Undurchsichtigkeit, sondern auf der Transparenz der Quellen, der Einbeziehung der Beteiligten und hohen Qualitätsstandards.
Alle sind wir zur Zusammenarbeit aufgerufen. Kein Sektor kann die Herausforderung, die darin besteht, die digitale Innovation zu gestalten und die KI zu regeln, alleine bewältigen. Deswegen müssen Schutzmechanismen geschaffen werden. Alle Beteiligten – von der Technologiebranche über Gesetzgeber, Kreativunternehmen und die akademische Welt bis hin zu Künstlern, Journalisten und Pädagogen – müssen in den Aufbau und die Förderung einer mündigen und verantwortungsbewussten digitalisierten Gesellschaft einbezogen werden. Wir alle sind zur Zusammenarbeit aufgerufen. Kein Sektor kann die Herausforderung der Steuerung digitaler Innovationen und der KI-Governance alleine bewältigen. Daher müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Alle betroffenen Gruppen – von der Technologiebranche über Gesetzgeber, Kreativunternehmen und Wissenschaft bis hin zu Künstlern, Journalisten und Pädagogen – müssen in den Aufbau und die Umsetzung einer informierten und verantwortungsvollen digitalisierten Gesellschaft einbezogen werden.
Darauf zielt die Bildung: unsere persönlichen Kompetenzen zu stärken, die es uns ermöglichen, kritisch zu denken; die Zuverlässigkeit von Quellen und die möglichen Interessen hinter der Auswahl der Informationen, die uns erreichen, zu bewerten; die psychologischen Mechanismen zu verstehen, die sie auslösen; unseren Familien, Gemeinschaften und Vereinigungen zu erlauben, praktische Kriterien für eine gesündere und verantwortungsbewusstere Kommunikationskultur zu entwickeln.
Gerade deshalb ist es immer dringender nötig, in den Bildungssystemen auf allen Ebenen auch die Kompetenzen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu stärken, die einige zivile Einrichtungen bereits fördern. Als Katholiken können und müssen wir unseren Beitrag leisten, damit die Menschen – insbesondere die jungen – die Fähigkeit zum kritischen Denken erwerben und in geistiger Freiheit aufwachsen können. Diese Medienkompetenz sollte außerdem in umfassendere Initiativen zur Weiterbildung integriert werden, die auch ältere Menschen und ausgegrenzte Mitglieder der Gesellschaft erreichen, die sich angesichts des raschen technologischen Wandels oft ausgeschlossen und ohnmächtig fühlen.
Medien-, Informations- und KI-Kompetenz helfen Einzelpersonen dabei, sich nicht den anthropomorphisierenden Tendenzen von KI-Systemen anzupassen, und ermöglichen es ihnen, diese Systeme als Werkzeuge zu betrachten und stets eine externe Validierung der von KI-Systemen bereitgestellten Quellen vorzunehmen – die ungenau oder falsch sein könnten. Solch eine Kompetenz ermöglicht auch einen besseren Datenschutz und eine bessere Privatsphäre durch ein gesteigertes Bewusstsein für Sicherheitsparameter und Beschwerdemöglichkeiten. Es ist wichtig, sich selbst und andere darin zu schulen, die KI bewusst zu nutzen, und in diesem Zusammenhang das eigene Bild (Fotos und Audio), das eigene Gesicht und die eigene Stimme zu bewahren, um zu verhindern, dass sie für die Erstellung schädlicher Inhalte und Verhaltensweisen wie digitalen Betrug, Cybermobbing und Deepfakes verwendet werden, die ohne Zustimmung der Betroffenen deren Privatsphäre und Intimität verletzen. So wie die industrielle Revolution grundlegende Kenntnisse erforderte, damit die Menschen auf neue Entwicklungen reagieren konnten, so erfordert auch die digitale Revolution digitale Kompetenz (zusammen mit humanistischer und kultureller Bildung), um zu verstehen, wie Algorithmen unsere Wahrnehmung der Realität prägen, wie KI-Verzerrungen funktionieren, welche Mechanismen das Erscheinen bestimmter Inhalte in unseren Feeds bestimmen, welche wirtschaftlichen Prämissen und Modelle der KI-Wirtschaft es gibt und wie sie sich verändern können.
Wir müssen dafür sorgen, dass das Gesicht und die Stimme wieder die Person zum Ausdruck bringen. Wir müssen die Gabe der Kommunikation als die tiefste Wahrheit des Menschen bewahren, an der sich auch jede technologische Innovation orientieren muss. Mit diesen Überlegungen danke ich allen, die sich für die hier dargelegten Ziele einsetzen, und segne von Herzen alle, die sich mithilfe der Kommunikationsmittel für das Gemeinwohl engagieren.
Aus dem Vatikan, am 24. Januar 2026,
dem Gedenktag des hl. Franz von Sales.
dem Gedenktag des hl. Franz von Sales.
LEO XIV.
Dokumente der deutschen Bischöfe
Nr. 54Aufruf der deutschen Bischöfe zur Katholikentagskollekte 2026
Liebe Schwestern und Brüder,
vom 13. bis 17. Mai 2026 findet in Würzburg der 104. Deutsche Katholikentag statt. Das Treffen steht in diesem Jahr unter dem Leitwort „Hab Mut, steh auf!“ (Mk 10,49).
Das Zitat aus dem Markusevangelium, in dem vom blinden Bartimäus berichtet wird, der Zuspruch und Heilung erfährt, erinnert uns daran, dass wir alle von Jesus Christus gerufen sind, uns mutig für Veränderungen hin zu einem guten Leben und für ein gerechtes Miteinander einzubringen. Zugleich liest sich die Geschichte als Zusage Jesu, dass er selbst uns durch die großen und kleinen, persönlichen, wie auch gesellschaftlichen Herausforderungen begleitet und Heilung schenken will. Diese Zusage stärkt uns für den Katholikentag, der in Zeiten nationaler und globaler Umbrüche und Krisen stattfindet. Vor diesem Hintergrund werden die Mitwirkenden und Besucher des Katholikentags im gemeinsamen Diskutieren und Zuhören nach Wegen für eine gerechte und friedliche Zukunft suchen. In der Feier der Gottesdienste, in der Begegnung und im Hören auf das Wort Gottes wird dabei auf dem Katholikentag auch wieder spürbar, welche Quellen uns Kraft schenken und Orientierung geben.
Zu Gast ist der Katholikentag in Würzburg. Hier erwartet Sie nicht nur die barocke Kulisse der unterfränkischen Stadt am Main, es erwarten Sie vor allem in herzlicher Gastfreundschaft die Christinnen und Christen in einem der ältesten Bistümer Deutschlands.
Liebe Schwestern und Brüder, manche von Ihnen werden die Teilnahme an diesem Fest des Glaubens bereits fest eingeplant haben. Doch auch wenn Sie persönlich nicht in Würzburg dabei sein können, bitten wir Sie herzlich um Ihre Unterstützung. Der Katholikentag ist ein sichtbarer Ausdruck der Verantwortung aller Katholikinnen und Katholiken für Kirche und Gesellschaft. Durch Ihr Gebet und Ihre Spende helfen Sie, dass der Katholikentag weit über die Unterfranken hinaus ein Zeugnis für unseren gemeinsamen Glauben werden kann.
Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 3. Mai 2026, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder auf eine andere geeignete Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Sonntag, dem 10. Mai 2026, ist ausschließlich für den Katholikentag bestimmt und wird an den Verband der Diözesen Deutschlands abgeführt.
Dokumente des Erzbischofs
Nr. 55Dekret über die Aufhebung der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen
#Mit den Pfarreien St. Johannes Bapt. Rietberg und St. Margareta Neuenkirchen wurde am 1. Januar 2021 der Pastoralen Raum Pastoralverbund Rietberg gebildet, um in diesem Pastoralen Raum das seelsorgliche Handeln mehr und mehr aufeinander abzustimmen und um gemeinsame Schwerpunkte und Initiativen zu planen.
Durch die Kirchenvorstände und die Pfarrgemeinderäte des Pastoralen Raumes wird im Einvernehmen mit seinem Leiter um Aufhebung der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen und um Zuweisung des Pfarrgebietes dieser Pfarrei an die Pfarrei St. Johannes Bapt. Rietberg gebeten, um die gute und enge Zusammenarbeit weiter zu fördern und zu durch eine gemeinsame Verwaltungsstruktur zu unterstützen.
Angesichts dessen,
dass die Zusammenarbeit auf pastoraler Ebene, die angesichts zurückgehender materieller Ressourcen, aber auch negativer Entwicklungen hinsichtlich der Pfarrangehörigen, des Kirchgangs und der Inanspruchnahme der Sakramente intensiviert und weiterentwickelt wird, ein stärkeres Miteinander auch in Fragen der Verwaltung erfordert,
dass die negativen Entwicklungen hinsichtlich der Pfarrangehörigen, des Kirchgangs und der Inanspruchnahme der Sakramente mit Blick auf den Pastoralen Raum sowie auch auf die Pfarrei St. Margareta Neuenkirchen nicht auf kurzfristige Veränderungen zurückzuführen sind, sondern auf einen schwerwiegenden und sich bereits über viele Jahre abzeichnenden Wandlungsprozess des kirchlichen Lebens,
wird, nachdem der Priesterrat hierzu am 17. November 2025 angehört wurde, bestimmt:
###Artikel 1
Die Pfarrei und Katholische Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen wird gemäß cann. 120 und 515 CIC aufgehoben und deren Gebiet der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg zugewiesen.
Die bisherige Pfarrkirche St. Margaretha wird, gemäß can. 1218 CIC unter Beibehaltung ihres Titels, Filialkirche in der Pfarrei St. Johannes Bapt. Rietberg. Ebenso werden die Filialkirchen St. Laurentius Westerwiehe und St. Marien Varensell unter Behaltung ihres jeweiligen Titels Filialkirchen in der Pfarrei St. Johannes Bapt. Rietberg.
#Artikel 2
Die Kirchenbücher, die Archive sowie sämtliche Akten der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen werden der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg als ausschließlicher Rechtsnachfolgerin zugeführt.
#Artikel 3
Mit Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen geht deren gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg über. Gleiches gilt für bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten.
#Artikel 4
Mit Aufhebung der Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen geht deren im Grundbuch eingetragenes Grundvermögen:
Grundbuch von Westenholz, Blatt 2256
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Westenholz | 27 | 136 | 13974 | Landwirtschaftsfläche, Zur Papen-Schule, Almodts Feld |
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 12436
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen, Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen, Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Varensell | 23 | 6 | 1718 | Gebäude- und Freifläche, Schulstr. 12, 14 |
Varensell | 23 | 20 | 6342 | Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Hauptstr. 37, 51, Auf dem Moor |
Varensell | 23 | 21 | 986 | Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Auf dem Moor |
Varensell | 23 | 20 | 6342 | Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche |
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 16682
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Kirchengemeinde Neuenkirchen), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Kirchengemeinde Neuenkirchen), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 839 | 3187 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Ringstr. 2, 4, Erholungsfläche |
Neuenkirchen | 2 | 842 | 50 | Gebäude- und Freifläche, Ringstr. 2, 4 |
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 278
Eigentümer: Die Katholische Kirchengemeinde zu Rietberg-Neuenkirchen
Eigentümer: Die Katholische Kirchengemeinde zu Rietberg-Neuenkirchen
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Druffel | 16 | 230 | 2402 | Verkehrsfläche, Mischnutzung, Druffeler Str. 171 |
auf die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg über. Die Grundbücher sind entsprechend zu berichtigen.
#Artikel 5
Die kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fondsvermögen) innerhalb der aufgehobenen Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen bleiben bestehen und werden ab dem Zeitpunkt des Vollzugs dieser Urkunde vom Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg verwaltet.
Bei dem nachfolgend aufgelisteten Grundbesitz der bestehenbleibenden kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die Eigentümerbezeichnung in Abteilung I des jeweiligen Grundbuchs wie angegeben anzupassen:
Grundbuch von Westenholz, Blatt 2254
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Westenholz | 28 | 162 | 18015 | Landwirtschaftsfläche, Ziegeleistraße, Scheelen Feld |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 17998
Eigentümer: Kath. Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds)
Eigentümer: Kath. Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 21 | 113 | 5320 | Waldfläche, Verkehrsfläche, Potthof |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9983
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 7 | 31 | 1282 | Gebäude- und Freifläche, Humannsweg 11 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9984
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 7 | 668 | 698 | Gebäude- und Freifläche, Lerchenweg 10 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9985
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 7 | 667 | 698 | Gebäude- und Freifläche, Lerchenweg 8, 8a |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9986
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 7 | 393 | 617 | Gebäude- und Freifläche, Lerchenweg 11 |
Neuenkirchen | 7 | 450 | 686 | Gebäude- und Freifläche, Amselweg 10 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9987
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 189 | 1322 | Gebäude- und Freifläche, Marienweg 19 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9988
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 7 | 396 | 38 | Verkehrsfläche, Amselweg |
Neuenkirchen | 7 | 449 | 11 | Verkehrsfläche, Amselweg |
Neuenkirchen | 7 | 643 | 503 | Gebäude- und Freifläche, Lerchenweg 9 |
Neuenkirchen | 7 | 644 | 865 | Gebäude- und Freifläche, Amselweg 8 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9989
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 23 | 1438 | Gebäude- und Freifläche, Detmolder Str. 75, 75a |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9990
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 235 | 1335 | Gebäude- und Freifläche, Feldstr. 1, 1a |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9991
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 129 | 751 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstr. 4, 6 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9992
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 94 | 606 | Wohnbaufläche, Margaretenstr. 16, 16a |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9994
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 128 | 697 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstr. 8 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9995
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 120 | 737 | Gebäude- und Freifläche, Im Holtkamp 8 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9996
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 127 | 775 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstr. 10 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9997
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 125 | 744 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstr. 14 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9998
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 158 | 638 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstr. 11 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 9999
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 168 | 585 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstr. 18 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10001
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 480 | 621 | Wohnbaufläche, Kolpingstraße 6 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10002
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 121 | 705 | Gebäude- u. Freifläche, Im Holtkamp 6 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10003
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 169 | 620 | Gebäude- u. Freifläche, Kolpingstr. 13 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10006
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 156 | 527 | Gebäude- u. Freifläche, Kolpingstr. 14 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10007
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 126 | 741 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstraße 12 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10008
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 171 | 512 | Gebäude- und Freifläche, Im Holtkamp 14 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10009
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 172 | 653 | Gebäude- und Freifläche, Im Holtkamp 12 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10012
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 181 | 821 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 26 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10014
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 86 | 528 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 12 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10015
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 100 | 666 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 9 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10016
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 83 | 605 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 8 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10018
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 102 | 656 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 7 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10019
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 159 | 537 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 16 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10020
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 170 | 611 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 5 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10021
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 411 | 669 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 25 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10022
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 189 | 761 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstraße 13 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10023
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 385 | 690 | Gebäude- und Freifläche, Von-Ketteler-Straße 25 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10024
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 185 | 709 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstraße 15 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10025
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 184 | 690 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstraße 17 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10026
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 186 | 759 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 21 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10027
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 224 | 697 | Gebäude- und Freifläche, Von-Ketteler-Straße 23 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10028
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 180 | 871 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 24 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10029
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 187 | 778 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße 23 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10030
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 772 | 546 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstraße 5 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10031
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 814 | 551 | Gebäude- und Freifläche, Margaretenstraße 7 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10033
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 412 | 704 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstr. 27 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 14965
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta, Pfarre zu Neuenkirchen, Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta, Pfarre zu Neuenkirchen, Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 1498 | 3510 | Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Wasserfläche, Verkehrsfläche, Ringstr. 6, Dorfgraben |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 17138
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta, Pfarre zu Neuenkirchen, Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde St. Margareta, Pfarre zu Neuenkirchen, Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 1497 | 1221 | Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Wasserfläche, Ringstr. 8, Dorfgraben |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10034
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Druffel | 14 | 76 | 400 | Verkehrsfläche, Landwirtschaftsfläche Osternkamp |
Druffel | 14 | 80 | 10626 | Landwirtschaftsfläche, Verkehrs- und Wasserfläche, Osternkamp |
Druffel | 15 | 22 | 6983 | Landwirtschaftsfläche, Auf der Breede |
Druffel | 15 | 25 | 8741 | Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Am Rottbach |
Neuenkirchen | 12 | 33 | 45337 | Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Waldfläche, Gebäude- und Freifläche, Unland, Papendiek |
Neuenkirchen | 12 | 34 | 6465 | Landswirtschaftsfläche, Im Druffelschen Felde |
Neuenkirchen | 12 | 36 | 4551 | Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Im Druffelschen Felde |
Neuenkirchen | 12 | 57 | 10384 | Landswirtschaftsfläche, Im Druffelschen Felde |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10037
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarre zu Neuenkirchen)
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 1 | 104 | 15 | Gebäude- und Freifläche, Kolpingstraße |
Neuenkirchen | 21 | 54 | 210 | Erholungsfläche, Verkehrsfläche, Potthof |
Neuenkirchen | 22 | 22 | 3786 | Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, In der Heide |
Neuenkirchen | 22 | 37 | 1228 | Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Waldfläche, Auf dem Schlingfeld |
Neuenkirchen | 22 | 108 | 140 | Gebäude- und Freifläche, In der Heide |
Neuenkirchen | 25 | 19 | 11806 | Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Unland, Im Dieke |
Druffel | 15 | 83 | 12598 | Landwirtschaftsfläche, Am Rottbach |
Neuenkirchen | 22 | 132 | 4792 | Landwirtschaftsfläche, Meerwiesche |
Varensell | 17 | 49 | 7318 | Landwirtschaftsfläche, Am Wapelbach |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 3506
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 482 | 679 | Hof- und Gebäudefläche, Gütersloher Str. 37 |
Neuenkirchen | 2 | 580 | 949 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 22 |
Neuenkirchen | 2 | 581 | 941 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 20 |
Neuenkirchen | 2 | 582 | 931 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 18 |
Neuenkirchen | 1 | 253 | 737 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 21 |
Neuenkirchen | 2 | 702 | 648 | Hof- und Gebäudefläche, Gütersloher Str. 43 |
Neuenkirchen | 2 | 747 | 843 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 10 |
Neuenkirchen | 1 | 318 | 5 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 17 |
Neuenkirchen | 3 | 567 | 640 | Hof- und Gebäudefläche, Wohnen, Am Sennebach 74 |
Neuenkirchen | 2 | 768 | 646 | Hof- und Gebäudefläche, Gütersloher Str. 45 |
Neuenkirchen | 2 | 769 | 584 | Hof- und Gebäudefläche, Margarethenstr. 3 |
Neuenkirchen | 2 | 770 | 656 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 12 |
Neuenkirchen | 2 | 771 | 522 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 14 |
Neuenkirchen | 3 | 612 | 693 | Hof- und Gebäudefläche, Wohnen, Am Sennebach 70 A |
Neuenkirchen | 3 | 636 | 623 | Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Am Sennebach 76 |
Neuenkirchen | 2 | 906 | 3467 | Hof- und Gebäudefläche, Verkehrsfläche, Ringstr. 17a (Kindergarten) |
Neuenkirchen | 22 | 10 | 8885 | Landwirtschaftsfläche, Unland, In der Heide |
Neuenkirchen | 12 | 25 | 11219 | Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche, Panrecks Wiese |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10136
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde Neuenkirchen - Sozialfonds
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde Neuenkirchen - Sozialfonds
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 715 | 1192 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 12 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10137
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 704 | 866 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 21 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10138
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 713 | 691 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 13 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10139
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 717 | 691 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 8 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10140
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 768 | 766 | Gebäude- und Freifläche, Pappelweg 6 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10141
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 720 | 632 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 4 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10143
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 765 | 707 | Gebäude- und Freifläche, Eichenweg 7 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10144
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 701 | 716 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 15 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10145
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 699 | 688 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 11 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10146
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 719 | 662 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 6 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10148
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 769 | 860 | Gebäude- und Freifläche, Pappelweg 4 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10149
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 700 | 842 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 13 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10150
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 716 | 718 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 10 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10151
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 776 | 521 | Gebäude- und Freifläche, Eichenweg 10 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10152
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 757 | 524 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 8 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10154
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 756 | 474 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 10 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10155
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 698 | 663 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 9 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10156
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 697 | 660 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 7 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10157
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 711 | 550 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 28 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10159
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 714 | 653 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 14 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10160
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 703 | 844 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 19 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10161
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 721 | 604 | Gebäude- und Freifläche, Kastanienweg 2 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10162
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 710 | 586 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 30 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10163
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 774 | 544 | Gebäude- und Freifläche, Eichenweg 14 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10164
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 766 | 729 | Gebäude- und Freifläche, Eichenweg 9 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10166
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 709 | 824 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 29 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10167
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 771 | 625 | Gebäude- und Freifläche, Eichenweg 11 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10168
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 708 | 855 | Gebäude- und Freifläche, Buchenweg 27 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 10169
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde zu Neuenkirchen (Sozialfonds), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 3 | 770 | 698 | Gebäude- und Freifläche, Eichenweg 13 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Sozialfonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 3542
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarrküsterei zu Neuenkirchen), Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Pfarrküsterei zu Neuenkirchen), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 120 | 905 | Hof- und Gebäudefläche, Am Markt 20 |
Neuenkirchen | 2 | 914 | 1015 | Hof- und Gebäudefläche, Am Markt 18 |
Neuenkirchen | 2 | 352 | 489 | Hof- und Gebäudefläche, Am Markt 14 |
Neuenkirchen | 2 | 363 | 468 | Hof- und Gebäudefläche, Am Markt 16 |
Neuenkirchen | 2 | 594 | 813 | Hof- und Gebäudefläche, Am Markt 22 |
Neuenkirchen | 2 | 834 | 461 | Hof- und Gebäudefläche, Ringstr. 10 |
Neuenkirchen | 2 | 975 | 743 | Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung, Glockenbrink 13 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Küstereifonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 3536
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Kaplanei), Neuenkirchen, Rietberg
Eigentümer: Katholische Kirchengemeinde (Kaplanei), Neuenkirchen, Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Neuenkirchen | 2 | 307 | 256 | Hof- und Gebäudefläche, Ringstr. 15 |
Neuenkirchen | 2 | 354 | 250 | Hof- und Gebäudefläche, Ringstr. 15 |
Neuenkirchen | 2 | 725 | 622 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 3 |
Neuenkirchen | 2 | 726 | 605 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 1 |
Neuenkirchen | 2 | 740 | 643 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 13 |
Neuenkirchen | 2 | 763 | 572 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 15 |
Neuenkirchen | 2 | 765 | 665 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 7 |
Neuenkirchen | 2 | 766 | 639 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 9 |
Neuenkirchen | 2 | 767 | 614 | Hof- und Gebäudefläche, Von-Ketteler-Str. 11 |
Rietberg | 12 | 468 | 4983 | Gebäude- und Freifläche, Bahnhofstr. 55, 55a |
Neuenkirchen | 2 | 1537 | 25 | Verkehrsfläche, Ringstraße |
Neuenkirchen | 2 | 1538 | 633 | Mischnutzung, Ringstraße |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Kaplaneifonds Neuenkirchen)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 4990
Eigentümer: Die Pfarrstelle zu Westerwiehe (in der Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen), Rietberg
Eigentümer: Die Pfarrstelle zu Westerwiehe (in der Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen), Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Westerwiehe | 14 | 13 | 677 | Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Laurentiusstr. 22 |
Westerwiehe | 4 | 78 | 3780 | Grünland, Laubwald, Dörenkamp, Wasserfläche |
Westerwiehe | 5 | 66 | 11939 | Grünland, Auf dem Mersch |
Westerwiehe | 5 | 88 | 2552 | Grünland, Berkenheide |
Westerwiehe | 6 | 6 | 16263 | NSG Rietberger Emsniederung, Landwirtschaftliche Mischnutzung, Berkenheide |
Westerwiehe | 6 | 42 | 61110 | NSG Rietberger Emsniederung, Landwirtschaftsfläche, Berkenheide |
Westerwiehe | 6 | 43 | 1195 | Gebäude- und Freifläche, Im Wiesengrund 15 |
Westerwiehe | 17 | 535 | 12000 | Verkehrsfläche, Wasserfläche, Landwirtschaftsfläche, Große Wiesche |
Westerwiehe | 14 | 14 | 649 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 24 |
Westerwiehe | 14 | 15 | 734 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 26 |
Westerwiehe | 14 | 16 | 731 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 28 |
Westerwiehe | 14 | 17 | 798 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 30 |
Westerwiehe | 14 | 18 | 718 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 32 |
Westerwiehe | 14 | 29 | 794 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 29 |
Westerwiehe | 14 | 30 | 717 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 27 |
Westerwiehe | 14 | 31 | 751 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 25 |
Westerwiehe | 14 | 32 | 578 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 23, 23a |
Westerwiehe | 14 | 33 | 656 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 21 |
Westerwiehe | 14 | 44 | 761 | Gebäude- und Freifläche, Berkenheide 4 |
Westerwiehe | 14 | 119 | 907 | Gebäude- und Freifläche, Berkenheide 5 |
Westerwiehe | 14 | 120 | 954 | Gebäude- und Freifläche, Berkenheide 7 |
Westerwiehe | 14 | 136 | 956 | Gebäude- und Freifläche, Berkenheide11 |
Westerwiehe | 14 | 139 | 717 | Gebäude- und Freifläche, Wiehenweg 5 |
Westerwiehe | 14 | 140 | 561 | Gebäude- und Freifläche, Wiehenweg 7 |
Westerwiehe | 15 | 24 | 1078 | Gebäude- und Freifläche, Westerwieher Str. 270 |
Westerwiehe | 15 | 26 | 1476 | Gebäude- und Freifläche, Westerwieher Str. 268 |
Westerwiehe | 6 | 93 | 4709 | Landwirtschaftsfläche, Berkenheide |
Westerwiehe | 6 | 94 | 21831 | Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche Berkenheide |
Westerwiehe | 6 | 95 | 31603 | Landschaftsfläche, Verkehrsfläche, Berkenheide, Geb.- Und Freifläche, Wasserfläche |
Westerwiehe | 14 | 197 | 6239 | Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, Berkenheide 2, Goren |
Westerwiehe | 6 | 50 | 110871 | Sonstige Vegetationsfläche, Unland, Wasserfläche, Verkehrsfläche, Landwirtschaftsfläche, Berkenheide |
Westerwiehe | 14 | 196 | 3507 | Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, Westerwieher Str. 258, Goren |
Westerwiehe | 14 | 28 | 756 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. 31 |
Westerwiehe | 14 | 21 | 352 | Gebäude- und Freifläche, Laurentiusstr. |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Pfarrfonds Westerwiehe)
und
Grundbuch von Rietberg, Blatt 12691
Eigentümer: Die Pfarrkirche zu Westerwiehe, Rietberg
Eigentümer: Die Pfarrkirche zu Westerwiehe, Rietberg
Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Nutzungsart und Lage |
Westerwiehe | 14 | 187 | 3792 | Gebäude- und Freifläche, Berkenheide 2, Westerwieher Str. 260 |
Westerwiehe | 14 | 188 | 74 | Gebäude- und Freifläche, Westerwieher Str. 260 |
mit der Anpassung der Eigentümerbezeichnung jetzt:
Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg (Kirchenfonds Westerwiehe)
#Artikel 6
Die Aufhebung der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen und die Zuweisung des Gebietes an die Pfarrei und Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg gelten als vollzogen mit dem 1. Januar 2026, für den staatlichen Bereich jedoch frühestens vom Tage der Anerkennung an.
Paderborn, 5. Dezember 2025 | |
Der Erzbischof von Paderborn | |
L.S. | |
Erzbischof | |
Gz.: 2.001/3424.11/99/106-2020 | |
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das vorliegende Dekret besteht die Möglichkeit der Beschwerde nach cann. 1732 bis 1739 CIC. Vor Einlegung einer Beschwerde ist innerhalb einer ausschließenden Nutzfrist (can. 201 § 2 CIC) von zehn Tagen nach rechtmäßiger Bekanntgabe dieses Dekrets beim Erzbischof von Paderborn die Rücknahme oder Abänderung dieses Dekrets zu beantragen (can. 1734 CIC).
#
URKUNDE
Die durch Dekret vom 5. Dezember 2025 vom Erzbischof von Paderborn mit Wirkung vom 1. Januar 2026 festgesetzte Errichtung des Pastoralverbundes Rietberg als Gesamtpfarrei nach Aufhebung der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde St. Margareta Neuenkirchen und Zuweisung des Pfarrgebietes an die Pfarrei und Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. Rietberg wird hiermit gemäß der zum 1. November 2024 in Kraft getretenen Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung und Veränderung katholischer Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbände sowie dem Erlass kirchlicher Vorschriften über deren gesetzliche Vertretung für den staatlichen Bereich anerkannt.
Detmold, den 18. Dezember 2026 - 48.03.01.01. - | |
Bezirksregierung Detmold Im Auftrag | |
L.S. | |
gez. Schwerdtfeger | |
Personalnachrichten
Nr. 56Personalchronik
Personalveränderungen Kleriker
Verfügungen des Erzbischofs
Ernennungen
Holtkotte, Josef, Weihbischof, zusätzlich zum residierenden Domkapitular im Erzbischöflichen Metropolitankapitel in Paderborn: 22.10./21.12.2025
Oest, Heinrich, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmund-Ost, zum Pastor im Pastoralen Raum Dortmund, Heilige Schutzengel: 18.12.2025/1.1.2026
Dr. Tuszynski, Gregor, Msgr., Ordinariatsrat im Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn, bisher Domvikar, zusätzlich zum Domdechanten im Erzbischöflichen Metropolitankapitel in Paderborn: 22.10./21.12.2025
Entpflichtung
Dr. Schottek, Andreas, Pfarrer, als Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Paderborn sowie als Notar am Diözesan- und Metropolitangericht in Paderborn: 5.5.2025/1.1.2026
Versetzung in den endgültigen Ruhestand
Hörmann, Reinhard, Msgr., Pastor, als Seelsorger in Castrop-Rauxel, Corpus Christi: 12.12.2024/1.12.2025
Verfügungen des Generalvikars
Ernennungen/Beauftragungen
Althoff, Heinz-Werner, Ständiger Diakon im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten, zusätzlich mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen und Hamm, St. Franziskus von Assisi: 1.1.2026
P. Arockiyasamy, Paulmartin OSFS, zur seelsorglichen Mitarbeit im Pastoralen Raum Pastoralverbund Paderborn: 1.12.2025
Dröge, Augustinus, Geistl. Rat, Pfarrer i. R., zum Subsidiar im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Fischer, Björn, Pastor, Seelsorger in Hamm, St. Franziskus von Assisi, zum Pastor im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten sowie im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen und zusätzlich zur seelsorglichen Mitarbeit in Hamm, St. Franziskus von Assisi: 29.9. u. 13.11./1.12.2025
Gorczyca, Sylwester Stanislaw (Rzeszow/Polen), Pastor, rückwirkend zum 1. Dezember 2025 und befristet bis zum 28. Februar 2026 zur seelsorglichen Mitarbeit in der Polnischen Katholischen Mission im Bezirk Dortmund: 1.12.2025
Güttner, Martin, Ständiger Diakon im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen, zusätzlich mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten und Hamm, St. Franziskus von Assisi: 1.1.2026
Henkenherm, Klaus, Ständiger Diakon im Pastoralen Raum Pastoralverbund Rietberg, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Hörmann, Reinhard, Msgr., Pastor i. R., zum Subsidiar in Castrop-Rauxel, Corpus Christi: 24.11./1.12.2025
Kaupenjohann, Heinz, Ständiger Diakon in Rietberg, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Keite, Ludger, Pfarrer in Brackel, zum Pfarradministrator in Dortmund, Heilige Schutzengel: 18.12.2025/1.1.2026
Klimanek, Dariusz Jerzy, zum Vikar in Hagen, St. Elisabeth und zusätzlich zur seelsorglichen Mitarbeit im Pastoralen Raum Pastoralverbund Am Hagener Kreuz: 25.3./1.6.2025
Dr. Löb, Rainer, Ständiger Diakon in Hamm, St. Franziskus von Assisi, zusätzlich mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf in den Pastoralverbünden Hamm-Mitte-Osten und Hamm-Mitte-Westen: 1.1.2026
Lübeck, Heribert, Ständiger Diakon im Pastoralen Raum Pastoralverbund Rietberg, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Nguyen, Duc Thien, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Büren, zusätzlich zum Diözesanjugendseelsorger der Malteser Jugend im Erzbistum Paderborn: 24.11./1.12.2025
Nolde, Heinz-Jürgen, Ständiger Diakon, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Castrop-Rauxel, Corpus Christi: 10.2./1.3.2026
Oest, Heinrich, Pfarrer, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmund-Ost, zum Pastor im Pastoralen Raum Dortmund, Heilige Schutzengel: 18.12.2025/1.1.2026
Ommer, Lothar, Ständiger Diakon in Neuenkirchen, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Osthus, Dieter, Geistl. Rat, Pfarrer i. R., zum Subsidiar im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Plümpe, Alexander, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Rietberg, zum Pastor im Pastoralen Raum Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Schmidtke, Christian, Pastor im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen, zum Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmunder Westen: 29.9./1.12.2025
Schröder, Lukas, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Warstein, zum Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Siegen-Freudenberg: 8.9.2025/1.1.2026
Sedelies, Michael, Ständiger Diakon im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen, zusätzlich mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten und Hamm, St. Franziskus: 1.1.2026
Entpflichtungen
Beisler, Martin, Pfarrer in Salzkotten, St. Johannes Baptist, als Verwalter in Verlar: 18.12.2025/1.1.2026
Bentheim, Christoph zu, Vikar in Rietberg, als Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Bui-Trong, Bien (Fulda), Vikar, als Seelsorger der vietnamesischsprachigen Gläubigen im Bereich des Erzbistums Paderborn sowie als Seelsorger im Pastoralen Raum Herne: 22.7./ 1.11.2025
Groth, Antonius, Pastor i. R., als Subsidiar im Pastoralen Raum Pastoralverbund Südliches Siegerland: 26.1./1.2.2026
Klein, Heinz-Albert, Studiendirektor a. D., als Subsidiar im Pastoralen Raum Dortmund, St. Ewaldi: 16.12.2025/1.1.2026
Kopetz, Roman, Msgr., als Geistlicher Rektor des Heilpädagogischen Zentrums St. Laurentius in Warburg: 8.12.2025/1.1.2026
Ku, Aloysius (Busan/Korea), Pastor, als Seelsorger der koreanischsprachigen Gläubigen im Erzbistum Paderborn: 1.9.2025
P. Lütticke, Martin OFM, als Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmund-Mitte: 19.12.2025/1.1.2026
Pidiyath Rappai, Jijo (Trichur/Indien), Vikar, als Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Medebach-Hallenberg: 20.1./1.3.2026
Siebert, Stefan, Pfarrer in Sundern, St. Johannes Ev., als Pfarrverwalter in Hachen, als Verwalter in Westenfeld und Endorf: 18.12.2025/1.1.2026
Spittmann, Tobias, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Corvey, als Schulseelsorger an den Schulen der Brede in Brakel: 30.11.2025/1.12.2025
Zander, Andreas, Pfarrer in Rietberg, als Pfarrverwalter in Neuenkirchen und als Leiter des Pastoralverbundes Rietberg: 18.12.2025/1.1.2026
Mit Ablauf ihrer Beauftragung zum 31.12.2025 haben ihren Dienst als Subsidiar beendet:
Brinkmann, Wolfgang, Geistl. Rat, Pfarrer i. R., als Subsidiar in Hamm, St. Franziskus von Assisi: 11.12.2025/1.1.2026
Holtgreve, Winfried, Geistl. Rat, Pfarrer i. R., als Subsidiar im Dekanat Unna: 8.12.2025/ 1.1.2026
Reges Valente, Marcos (Formosa/Brasilien), Pastor, als Leiter der Missio cum cura animarum für die Gläubigen portugiesischer Sprache im Bezirk Dortmund: 8.12.2025/1.1.2026
Beurlaubung/Freistellung
Lauschus, Peter, Pastor, als Vikar in Bad Driburg, St. Peter und Paul und als Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Bad Driburg: 23.2./1.3.2026
Personalveränderungen Laien im pastoralen Dienst
Ernennungen/Beauftragungen
Buschulte, Henrike, Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Neheim und Voßwinkel, St. Johannes Baptist, zur Gemeindereferentin im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten, Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen und in der Pfarrei St. Franziskus von Assisi Hamm: 11.12.2025/1.2.2026
Drießen, Joana, Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Pastoralverbund An Egge und Lippe und Dekanatsjugendseelsorgerin im Dekanat Paderborn, zur Gemeindereferentin am Hohen Dom zu Paderborn und Dekanatsjugendseelsorgerin daselbst: 21.11.2025/1.1.2026
Scherer, Sophia-Marie, zur Pastoralen Mitarbeiterin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Attendorn: 3.2./1.3.2026
Entpflichtungen
Fisch, Barbara, als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Sundern: 18.12.2025/6.1.2026
Frewer, Elisabeth, als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Elsen-Wewer-Borchen: 5.6.2025/1.1.2026
Jezildic, Ana, als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Meschede Bestwig und in der besonderen Initiative „Jugendcafé“: 30.5.2025/1.1.2026
Sr. Schiefner, Lucia Maria, als Gemeindereferentin in der besonderen Initiative „Wallfahrtsseelsorge Kloster Oelinghausen“: 23.1.2026/1.9.2025
Strobel, Ute, als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Herne, St. Dionysius: 16.6.2025/1.1.2026
Vierbücher, Michaela, als Pastorale Mitarbeiterin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Attendorn: 8.10.2025/1.1.2026
Todesfall
von Kölln, Claudia, Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Castrop-Rauxel, Corpus Christi, gestorben 19. Dezember 2025
Bekanntmachungen des Erzbischöflichen Generalvikariates
Nr. 57Dekret zur Bestellung eines Vermögensverwaltungsrates der Katholischen Kirchengemeinde und Pfarrei St. Aloysius Derne
#Mit Dekret vom 29. Juni 2023 wurde in analoger Anwendung des § 19 des Gesetzes über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens (VVG) vom 24. Juli 1924 mit sofortiger Wirkung übergangsweise ein Vermögensverwaltungsrat als Vermögensverwalter i. S. des § 19 VVG für die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne bestellt (KA 2023, Nr. 73).
Da eine Wahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes bei der turnusmäßigen Kirchenvorstandswahl im Herbst 2025 nicht zustande gekommen ist und der bestehende Vermögensverwaltungsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung nicht fortbestehen kann, wird hiermit gemäß § 25 Abs. 3 KVVG erneut ein Vermögensverwaltungsrat als Vermögensverwaltung für die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne bestellt.
Dieser besteht aus
- dem Pfarrer oder dem mit der Leitung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne beauftragten Geistlichen als Vorsitzenden;
- dem für die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne gemäß can. 517 § 2 CIC bestellten Pfarrbeauftragten;
- folgenden drei benannten Personen:
- Herrn Reinhard Albert Rosenblatt, 44329 Dortmund,
- Herrn Manfred Heinrich Struwe, 44329 Dortmund,
- Herrn Alexander Baum, 44329 Dortmund.
Im Übrigen gelten § 5 Abs. 2 KVVG sowie Art. 4 § 4 Einführungsgesetz zum Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn – KVVG – (EG KVVG) vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 131) entsprechend.
Dem Vermögensverwaltungsrat obliegt die Vertretung und Verwaltung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne und ihres Vermögens sowie des Vermögens in der Kirchengemeinde. Soweit in diesem Dekret oder in anderen bischöflichen Anordnungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, finden hierbei sämtliche für den Kirchenvorstand geltende Rechtsvorschriften entsprechende Anwendung. Dies gilt insbesondere für die Wahl von mindestens einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie für die etwaige Betrauung der oder des ersten stellvertretenden Vorsitzenden mit dem geschäftsführenden Vorsitz. Die dem mit der Leitung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne beauftragten Geistlichen nach kirchlichem Recht im Übrigen zukommenden Befugnisse bleiben unberührt.
Der Vermögensverwaltungsrat führt das Siegel des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei St. Aloysius Derne.
Die Bestellung des Vermögensverwaltungsrates erfolgt zum 1. Januar 2026. Das Gremium hört auf zu bestehen spätestens mit Zusammentritt eines im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Kirchenvorstandswahlen im Erzbistum Paderborn (7./8. November 2026) zu wählenden, neuen Kirchenvorstandes.
Scheiden Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates aus ihrem Amt aus, findet keine Nachbesetzung statt.
Mit Inkrafttreten dieser Neuregelung wird der bisherige Vermögensverwaltungsrat aufgehoben.
Paderborn, 8. Dezember 2025 | |
L.S. | |
Generalvikar | |
Gz.: 1.7/1454#51703/879/1-2025 | |
Nr. 58Verwaltungsverordnung zur Anmietung bzw. Finanzierung von Dienstwohnungen für Geistliche
#Dem Erzbistum Paderborn als Dienstgeber obliegt eine grundsätzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Dienstwohnungen (vgl. auch Buchst. A, § 1 der Anlage 7 zur Priesterbesoldungs- und Versorgungsordnung des Erzbistums Paderborn). Die Festlegung des Wohnungsstatus bei kircheneigenen Dienstwohnungen erfolgt unter Federführung des Bereichs Pastorales Personal mit den Dekanaten.
###1. Wohnungen, die als dauerhafte Dienstwohnungen für Geistliche festgelegt sind
Im Rahmen der geltenden Schlüsselzuweisungsrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung (vgl. KA 2019, Nr. 141), werden je dauerhaft festgelegter Dienstwohnungen derzeit 1.500 Punkte als jährliche Schlüsselzuweisung gewährt.
Im Rahmen der geltenden Bauförderrichtlinien werden förderfähige Baumaßnahmen an betriebsnotwendigen Gebäuden, grundsätzlich mit 100 % der förderfähigen Kosten bezuschusst (KA 2022, Nr. 77). Hierbei gilt je Baumaßnahme ein durch die Kirchengemeinde zu tragender Selbstbehalt von 2.000 €.
#2. Wohnungen, die nicht auf Dauer als Dienstwohnungen festgelegt sind bzw. nur vorübergehend benötigt werden
#2.1. Wohnungen im Eigentum von kirchlichen Rechtsträgern, die durch den Kirchenvorstand verwaltet werden
- 2.1.1.
- Aus Kirchensteuermitteln wird ein laufender Zuschuss in Höhe von 100 % der ortsüblichen Miete gewährt. In Zusammenhang mit der Wohnung genutzte Garagen oder Kfz-Stellplätze können in die Förderung einbezogen werden. Besondere Einrichtungen in den Dienstwohnungen wie z. B. Einbauküchen, Einbauschränke, Waschmaschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen (vgl. § 5 Nr. 3 Anlage 7 PrBVO). Dies gilt ebenso für anfallende Maklerkosten.
- 2.1.2.
- Maßgebend für den Beginn des Anspruchs zur Gewährung des Zuschusses ist grundsätzlich der Beginn der dienstlichen Nutzung der Dienstwohnung. Einzelheiten zur Antragstellung sind unter Punkt 2.1.8 dieser Verordnung geregelt.
- 2.1.3.
- Die Zahlungen dienen der Rücklagenbildung der als wirtschaftende Einheit zu führenden Dienstwohnungen. Schlüsselzuweisungspunkte werden nicht mehr gewährt, ebenso wird keine gesonderte Bauförderung gewährt.
- 2.1.4.
- Regelmäßige jährliche Anpassungen des Zuschusses erfolgen von Amts wegen auf Basis der Entwicklung der Netto-Kaltmieten in NRW nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex für Deutschland (z. Zt. 2020 = 100).
- 2.1.5.
- Zur Abgeltung der Kosten für Schönheitsreparaturen wird ein Zuschlag zu dem fiktiven Mietzuschuss gewährt. Der Zuschlagsbetrag orientiert sich an dem steuerlichen Mietwert gemäß der mit der OFD NRW getroffenen Vereinbarung zur lohnsteuerlichen Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und beträgt für die Jahre 2025 bis 2027 je qm Wohnfläche 0,50 €. Eine Anpassung erfolgt von Amts wegen. Die Kirchengemeinde als Zuschussempfängerin hat dementsprechend die Kosten für Schönheitsreparaturen selbst zu tragen.
- 2.1.6.
- Die Zuschussgewährung ist begrenzt auf die Dauer der dienstlichen Nutzung, längstens bis zur Festlegung der Dienstwohnung als dauerhafte Dienstwohnung oder Vermietung der Wohnung auf dem freien Markt. Änderungen sind dem Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn unverzüglich mitzuteilen. Zuviel gezahlte Zuschüsse sind zu erstatten. Temporäre Leerstände werden bis max. 6 Monate finanziert, darüber hinaus nur, wenn die Wohnung auf expliziten Wunsch des Erzbistums freizuhalten ist.
- 2.1.7.
- Betriebskosten für die privat genutzten Räumlichkeiten trägt der jeweilige Stelleninhaber selbst. Auch hat der Stelleninhaber den steuerlichen Mietwert der privat genutzten Räume zu versteuern.
- 2.1.8.
- Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Abwicklung liegt beim jeweiligen Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn. Der Antrag ist in Textform zu stellen und muss die zur Berechnung des Zuschusses notwendigen Angaben (Zeitraum der dienstlichen Nutzung, temporäre Leerstände, Wohnungsgröße, anzuwendende Vergleichsmiete, etc.) enthalten.
- 2.1.9.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Festsetzung der lfd. Schlüsselzuweisung durch den Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn über den jeweiligen Gemeindeverband.
- 2.1.10.
- Über Sonderfälle bzw. Ausnahmen im Einzelfall entscheidet bei Bedarf das Erzbischöfliche Generalvikariat Paderborn.
2.2. Wohnungen im Eigentum Dritter, die für die dienstliche Nutzung angemietet werden
- 2.2.1.
- Die Anmietung erfolgt durch die zuständige Kath. Kirchengemeinde, in der Regel die Kirchengemeinde am Sitz des Leiters. Nur wenn der Stelleninhaber eine Beauftragung überwiegend außerhalb der pfarrgemeindlichen Seelsorge hat, erfolgt die Anmietung über das Erzbistum als zentrale Maßnahme.
- 2.2.2.
- Aus Kirchensteuermitteln wird ein laufender Zuschuss in Höhe von 100 % der tatsächlichen, maximal der ortsüblichen Miete gewährt. Der Zuschuss kann ebenso für eine für den Stelleninhaber angemietete Garage oder Kfz-Stellplatz gewährt werden. Besondere Einrichtungen, wie z. B. Einbauküchen, Einbauschränke, Waschmaschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen (vgl. § 5 Nr. 3 Anlage 7 PrBVO). Dies gilt ebenso für anfallende Maklerkosten. Eine Ausnahme zu Satz 3 gilt bei temporärer Anmietung von möblierten Ferienwohnungen, Fremdenzimmern, Hotels o. Ä. als „Übergangslösung“. Allerdings muss der jeweilige Stelleninhaber den geldwerten Vorteil versteuern. (vgl. dazu auch Ziffer 2.2.7).
- 2.2.3.
- Mietzuschüsse bei Fremdanmietungen werden nach Maßgabe der berechtigten vom Vermieter erhobenen Anpassungen angeglichen.
- 2.2.4.
- Zur Abgeltung der Kosten für Schönheitsreparaturen wird ein Zuschlag zum Mietzuschuss gewährt. Der Zuschlagsbetrag orientiert sich an dem steuerlichen Mietwert gemäß der mit der OFD NRW getroffenen Vereinbarung zur lohnsteuerlichen Bewertung der Dienstwohnungen der Geistlichen und beträgt für die Jahre 2025 bis 2027 je qm Wohnfläche 0,50 €. Eine Anpassung erfolgt von Amts wegen. Die Kirchengemeinde als Zuschussempfängerin hat dementsprechend die Kosten für die gemäß Mietvertrag dem Mieter obliegenden Schönheitsreparaturen selbst zu tragen. Bei Fremdanmietung durch das Erzbistum erfolgt eine direkte Finanzierung von Schönheitsreparaturen gegenüber dem Vermieter, also ohne lfd. Zuschlag. Diese Regelung finden keine Anwendung bei Ferienwohnungen, Fremdenzimmern, Hotels o. Ä. (vgl. dazu auch Ziffer 2.2.7).
- 2.2.5.
- Maßgebend für den Beginn und das Ende des Anspruchs zur Gewährung des Zuschusses ist grundsätzlich der Beginn und das Ende der Mietzeit gemäß Mietvertrag. Der Kirchenvorstand ist verpflichtet, den Mietbeginn zeitnah zum Beginn der dienstlichen Nutzung zu vereinbaren und bei Auslaufen der dienstlichen Nutzung die Wohnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Temporäre Leerstände werden bis max. 6 Monate finanziert, darüber hinaus nur, wenn die Wohnung auf expliziten Wunsch des Erzbistums freizuhalten ist. Zuviel gezahlte Zuschüsse sind zu erstatten.
- 2.2.6.
- Die Regelförderung nach dieser Verordnung bei fremd angemieteten Dienstwohnungen ist begrenzt auf 120 qm Wohnfläche bzw. 180 qm bei Nutzung mit Hausdame. Größenbedingte Mehrkosten sind durch den Stelleninhaber zu tragen.
- 2.2.7.
- Betriebskosten für die privat genutzten Räumlichkeiten trägt der jeweilige Stelleninhaber selbst. Etwa seitens des Vermieters als Nebenkosten in Rechnung gestellte Grundsteuern werden erstattet. Auch hat der Stelleninhaber den steuerlichen Mietwert der privat genutzten Räume zu versteuern. Für den Fall, dass bei temporärer Anmietung von Ferienwohnungen, Fremdenzimmern, Hotels o. Ä. als „Übergangslösung“ kein Mietwert getrennt nach dienstlichem und privatem Bereich ausgewiesen werden kann und/oder die Betriebskosten in der Bruttomiete inkludiert und nicht separat ausweisbar sind, ist die monatliche Bruttomiete vom jeweiligen Stelleninhaber zu 100 % zu versteuern (vgl. dazu Ziffer 2.2.2).
- 2.2.8.
- Über Sonderfälle bzw. Ausnahmen im Einzelfall entscheidet bei Bedarf das Erzbischöfliche Generalvikariat Paderborn.
- 2.2.9.
- Die Zuständigkeit für die Antragstellung und Abwicklung liegt beim jeweiligen Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn. Der Antrag ist in Textform zu stellen und muss die zur Berechnung des Zuschusses notwendigen Angaben (Bezugsdatum, Wohnungsgröße, temporäre Leerstände, vertragliche Miete, etc.) enthalten. Der Mietvertrag ist zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen. Diese Zuständigkeit gilt nicht bei Fremdanmietung durch das Erzbistum.
- 2.2.10
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Festsetzung der lfd. Schlüsselzuweisung durch den Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn über den jeweiligen Gemeindeverband. Dies gilt nicht bei Fremdanmietung durch das Erzbistum.
3. Selbstanmietung
Bei Selbstanmietung durch den jeweiligen Stelleninhaber im Wege der Gewährung einer Wohnungszulage findet diese Verordnung keine Anwendung. Das zum Tragen kommende Verfahren sollte insoweit im Vorfeld mit dem Bereich Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn abgestimmt werden.
#4. Auswirkungen auf bestehende Regelungen
Die Bestimmungen der Priesterbesoldungs- und -versorgungsordnung des Erzbistums Paderborn als auch die Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung der Dienstwohnungen der Geistlichen in der jeweils gültigen Fassung bleiben von dieser Verordnung unberührt.
#5. Inkrafttreten
Diese Verwaltungsverordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Verwaltungsverordnung zur Anmietung bzw. Finanzierung von Dienstwohnungen für Geistliche vom 8. September 2021 (KA 2021, Nr. 113), zuletzt geändert am 18. Oktober 2021 (KA 2021, Nr. 130), aufgehoben. Nach Maßgabe der vorgenannten Verwaltungsverordnung mit Dritten geschlossene Mietverträge bleiben unberührt.
Paderborn, 23. Februar 2026 | |
L.S. | |
Generalvikar | |
Gz.: 6.103/2319/4/18-2018 | |
Nr. 59Bekanntmachung über die Neubildung der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen und Aufruf zur Beteiligung der Gewerkschaften
#Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen wird sich am 10. Dezember 2026 zu ihrer 11. Amtsperiode konstituieren.
Die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) haben gemäß §§ 5, 5a KODA-Ordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Regional-KODA-Entsendeordnung die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen und Vertreter in die Mitarbeiterseite der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die Ordnungen sind nachlesbar auf der Internetseite der Kommission:
https://regional-koda-nw.de.
https://regional-koda-nw.de.
Die Gewerkschaften werden aufgerufen, sich an der Entsendung zu beteiligen. Berechtigt zur Entsendung von Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen örtlich und sachlich zuständig sind.
Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen beteiligen wollen, müssen dies gegenüber dem
Vorsitzenden der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen
Herrn Erik Potthoff
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Fachbereich Personalmanagement
Horsteberg 1, 48143 Münster
E-Mail: potthoff[at]bistum-muenster.de
Herrn Erik Potthoff
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Fachbereich Personalmanagement
Horsteberg 1, 48143 Münster
E-Mail: potthoff[at]bistum-muenster.de
bis zum 30. Juni 2026
schriftlich anzeigen. Die Anzeige kann nur bis zum Ablauf dieser Anzeigefrist abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter, die von den Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen (Organisationsstärke). Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorbehalten werden.
Münster, 30. Januar 2026
Erik Potthoff
Vorsitzender der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen
Vorsitzender der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen
Nr. 60Nachrichtliche Bekanntmachung der „Gesamtregelung zur Befristung“ der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission
#Die „Gesamtregelung zur Befristung“ der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Januar 2024 (KA 2024, Nr. 67) lautet in der ab 1. März 2026 gültigen Fassung des Änderungsbeschlusses vom 13. November 2025 (KA 2026, Nr. 37) wie folgt:
„Gesamtregelung zur Befristung
- 1 Die Befristung von Dienstverträgen zwischen derselben/demselben Beschäftigten und demselben Dienstgeber ist höchstens bis zur Dauer von insgesamt 6 Jahren oder innerhalb dieses Zeitraums bis zur Höchstzahl von 12 Verlängerungen zulässig. 2 Frühere Befristungszeiträume werden auf die Befristungshöchstdauer nach Satz 1 angerechnet, es sei denn, diese liegen bei Begründung des Dienstverhältnisses länger als 12 Jahre zurück. 3 Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Vereinbarung auflösend bedingter Dienstverträge. 4 Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Befristung oder auflösende Bedingung sich aus der unmittelbaren Anwendung von arbeitsrechtlichen Regelungen der einzelnen Arbeitsrechtlichen Kommissionen ergibt. 5 Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Kündigung vorsieht (§ 41 Abs. 2 SGB VI), gilt nicht als Befristung im Sinne des Satzes 1.
- 1 Die Vereinbarung eines befristeten Dienstvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist grundsätzlich unzulässig. 2 Abweichend von Satz 1 ist die kalendermäßige Befristung eines Dienstvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes i. S. d. § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für den unter Buchstabe a) genannten Fall bis zur Dauer von 12 Monaten, für die unter den Buchstaben b) und c) genannten Fälle bis zur Dauer von 21 Monaten und den unter d) genannten Fällen bis zur Dauer von 24 Monaten zulässig, wenn
- der/die Beschäftigte erstmals in einem Dienstverhältnis bei dem Dienstgeber erprobt wird;
- eine EinrichtungDer Einrichtungsbegriff wird im Sinne der MAVO verwendet.1 eine neue Aufgabe übernimmt oder ein neues Projekt durchführt, deren dauerhafte Fortführung oder dessen dauerhafter Fortbestand im Zeitpunkt der Begründung des Dienstverhältnisses ungewiss ist, und die befristete Einstellung der Deckung eines dadurch neu entstehenden Beschäftigungsbedarfs dient;
- der/die Beschäftigte aus Drittmitteln vergütet wird, die nur für begrenzte Zeit zur Verfügung stehen oder deren dauerhafte Verfügbarkeit im Zeitpunkt der Begründung des Dienstverhältnisses ungewiss ist;
- sich der/die Beschäftigte mit fortdauerndem Förderungsbedarf zu Beschäftigungsbeginn in einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme (z.B. nach SGB II, SGB III) befindet und im Rahmen von Maßnahmen der Beschäftigung und/oder Qualifizierung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und/oder Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit eine fachliche und/oder sozialpädagogische Anleitung erhält oder für die Eingliederungsleistungen gewährt werden.
3 Bis zur Gesamtdauer nach Satz 2 ist in diesen Fällen auch die höchstens zweimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Dienstvertrages zulässig. 4 Eine Befristung nach Satz 2 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Dienstgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis bestanden hat. - Abweichend von Nr. 1 und 2 dürfen Dienstverhältnisse nach gesetzlich geregelten Sondertatbeständen i. S. d. § 23 TzBfG, insbesondere nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVG) und dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG), auch über die genannten Höchstgrenzen hinaus befristet werden.
- In Dienstvereinbarungen kann geregelt werden, bei welchen Tatbeständen bzw. Fallgestaltungen abweichend von Nr. 1 eine über 6 Jahre hinausgehende Befristung von Dienstverhältnissen sowie abweichend von Nr. 2 Buchstaben b) und c) eine über 21 Monate hinausgehende Befristung möglich ist.
- Beschäftigte in einem befristeten Dienstverhältnis werden bei der Besetzung von Arbeitsplätzen bevorzugt berücksichtigt, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gegeben sind.
- Wurden Dienstverträge unter Missachtung der Nr. 1 - 5 oder dort in Bezug genommener Regelungen vereinbart, gelten die Dienstverhältnisse als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- 1 Die Regelung tritt zum 1. Juni 2024 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Dienstverträge, die ab 1. Juni 2024 befristet abgeschlossen werden. 3 Sie ersetzt die ersetzende Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentral-KODA vom 28. Oktober 2019 „Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen“.
- 1 Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen können bis 6 Monate nach Inkraftsetzung dieser Regelung entscheiden, ob sie anstelle der Regelung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission die bislang in eigener Zuständigkeit beschlossenen Regelungen beibehalten oder unverändert wieder in Kraft setzen. 2 Betreffen diese nur einen Teil der hier geregelten Rechtsfragen, gelten ergänzend die hier getroffenen Regelungen.“
Nr. 61Änderung des Musters der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif
Das Muster einer Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif wurde geändert. Nach § 3 des Musters der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif sind Friedhofsgebühren innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. Weiterhin soll die Zahlung der fälligen Gebühren ausschließlich per Banküberweisung erfolgen. Eine Entgegennahme von Barzahlungen für Friedhofsgebühren ist nicht vorgesehen. Das überarbeitete Muster der Friedhofsgebührensatzung inkl. Gebührentarif kann vom Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann das überarbeitete Muster zusätzlich im Verwaltungshandbuch heruntergeladen werden.
Nr. 62Pontifikalhandlungen 2025
#- Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz spendete im Jahr 2025 das Sakrament der hl. Firmung:im Dekanat Emschertal236 Gläubigenin der Polnischen Mission Bielefeld91 Gläubigenin der Polnischen Mission Dortmund43 Gläubigeninsgesamt370 GläubigenErzbischof Dr. Bentz konsekrierte am 13. Juli 2025 den Altar der Kirche St. Johannes Enthauptung Salzkotten.
- Weihbischof Matthias König spendete im Jahr 2025 das Sakrament der hl. Firmung:im Dekanat Paderborn344 Gläubigenim Dekanat Bielefeld-Lippe336 Gläubigenim Dekanat Märkisches Sauerland365 Gläubigenim Dekanat Hochsauerland-Mitte260 Gläubigenteilw. im Dekanat Siegen, Pastoraler Raum Nördliches Siegerland18 Gläubigenteilw. im Dekanat Rietberg-Wiedenbrück128 Gläubigenteilw. im Dekanat Höxter110 Gläubigenim Dekanat Lippstadt-Rüthen268 Gläubigenteilw. im Dekanat Büren-Delbrück69 Gläubigenin der Kroatischen Mission Bielefeld28 Gläubigenin der Italienischen Mission Dortmund15 Gläubigenin der LWL-Realschule Dortmund3 Gläubigenbei der Erwachsenenfirmung im Hohen Dom zu Paderborn22 Gläubigenbei der Erwachsenenfirmung in der Propsteikirche St. Walburga Werl6 Gläubigeninsgesamt1.972 GläubigenIn der Diözese Tombura-Yambio (Sudsudan) spendete Weihbischof Matthias König 150 Gläubigen das Sakrament der hl. Firmung.Ebenso spendete er 6 Diakonen und 7 Priestern das Weihesakrament.Weihbischof Matthias König profanierte am 9. Juni 2025 die Filialkirche Heilig Geist in Unterhüsten im Pastoralen Raum St. Petri Hüsten.
- Weihbischof Josef Holtkotte spendete im Jahr 2025 das Sakrament der hl. Firmung:im Pastoralen Raum Am Ölbach65 Gläubigenin den Pastoralverbünden Hamm Mitte-Westen und Hamm-Mitte-Osten17 Gläubigenim Dekanat Herford-Minden288 Gläubigenim Dekanat Büren-Delbrück393 Gläubigenim Dekanat Dortmund444 Gläubigenim Mallinckrodt-Gymnasium Dortmund38 Gläubigenim Dekanat Unna494 Gläubigeninsgesamt1.739 Gläubigen
Weihbischof Josef Holtkotte profanierte
am 15. Juni 2025 die Pfarrkirche St. Franziskus Castrop-Schwerin im Pastoralverbund Castrop-Rauxel-Süd;
am 1. Juli 2025 die Filialkirche St. Michael in der Pfarrei St. Antonius von Padua Geithe im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Osten;
am 3. Juli 2025 die Filialkirche St. Bonifatius in der Pfarrei St. Laurentius Hamm,
am 10. Juli 2025 die Filialkirche Maria Immaculata in der Pfarrei St. Peter u. Paul Hamm,
beide im Pastoralverbund Hamm-Mitte-Westen;
und am 28. Dezember 2025 die Filialkirche Heilig Geist in Schwerte.
Abt Cosmas Hoffmann OSB spendete im Jahr 2025 das Sakrament der hl. Firmung:
im Dekanat Hochsauerland-Ost | 222 Gläubigen | |
im Dekanat Hochsauerland-West | 255 Gläubigen | |
insgesamt | 477 Gläubigen |
Domkapitular a. D. Josef Dieste spendete im Jahr 2025 das Sakrament der hl. Firmung:
in der Pfarrei St. Jakobus der Ältere Winterberg | 33 Gläubigen | |
im Dekanat Waldeck | 55 Gläubigen | |
in der Pfarrei St. Antonius v. Padua Geithe | 45 Gläubigen | |
im Pastoralen Raum Dortmund-Mitte | 117 Gläubigen | |
im Pastoralen Raum Delbrück-Hövelhof | 98 Gläubigen | |
insgesamt | 348 Gläubigen |
Generalvikar Dr. Michael Bredeck spendete im Jahr 2025 das Sakrament der hl. Firmung
in der Pfarrei St. Franziskus von Assisi Hamm | 42 Gläubigen |
Nr. 63Warnung
Seitens des Erzbistums Paderborn wird vor der den Angeboten und Veranstaltungen der „Eucharistic Flame Evangelization“ gewarnt. Hierbei handelt es sich um ein Werk der Provinz Param Prasad der Missionary Congregation of the Blessed Sacrament.
In der Vergangenheit wurden Veranstaltungen der „Eucharistic Flame Evangelization“ in zwei zwischenzeitlich profanierten Kapellen in Werl und Warstein-Allagen durchgeführt, die von einer privaten christlichen Initiative getragen werden, die nicht in Abstimmung oder mit Billigung des Erzbistums Paderborn handelt.
Die Tätigkeit der Missionary Congregation of the Blessed Sacrament erfolgt ohne Zustimmung oder Billigung seitens des Erzbistums Paderborn. Gleiches gilt für die private christliche Initiative.
Die Gläubigen werden daher vor den Veranstaltungen der „Eucharistic Flame Evangelization“ gewarnt und stattdessen ersucht, an den Gottesdiensten und geistlichen Angeboten der jeweiligen Ortspfarreien sowie der Marienwallfahrt Werl teilzunehmen.
Erzbistum Paderborn Körperschaft des öffentlichen Rechts | |
Dieses wird vertreten durch die Generalvikare Msgr. Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer Domplatz 3 in 33098 Paderborn | |
Telefon: | +49 (0)5251 125-0 (Zentrale Erzbischöfliches Generalvikariat) |
Fax: | +49 (0)5251 125-1470 |
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