Erzbistum Paderborn
.Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertreter in der Regional-KODA
Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertreter in der Regional-KODA
(§ 5 Abs. 11 KODA-Ordnung) – Regional-KODA-Wahlordnung
vom 18. November 2024
#[Auf Abdruck des Gesetzes wird verzichtet. Es findet sich im Internet unter www.regional-koda-nw.de.]