.Neubildung des Diakonenrates
Neubildung des Diakonenrates
im Erzbistum Paderborn
Dekret vom 9. April 2024
#Da der Diakonenrat gemäß § 4 der Satzung des Diakonenrates im Erzbistum Paderborn vom 7. September 2022 mit Eintritt der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles zu Paderborn erloschen und neu zu bilden ist, wird hierzu bestimmt:
###§ 1 Anordnung der Neuwahl
Das Verfahren zur Neuwahl des Diakonenrates ist einzuleiten und die Wahl gemäß § 6 der Satzung bei der Jahrestagung der Ständigen Diakone am 31. August 2024 durchzuführen.
#§ 2 Arbeitsweise bis zur Konstituierung des neu gebildeten Diakonenrates
Übergangsweise, bis zur Konstituierung des neu zu bildenden Diakonenrates, bestimme ich hierdurch, dass der Diakonenrat mit den Mitgliedern, die diesem am 30. September 2022 angehörten, wieder eingesetzt wird. Die Mitbrüder, die dem Diakonenrat am 30. September 2022 als gewähltes Mitglied angehörten, erhalten ein entsprechendes Berufungsschreiben.
#§ 3 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Dieses Dekret tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen.