.

Neubildung des Diakonenrates
im Erzbistum Paderborn

Dekret vom 9. April 2024

KA 2024, Nr. 69

#
Da der Diakonenrat gemäß § 4 der Satzung des Diakonenrates im Erzbistum Paderborn vom 7. September 2022 mit Eintritt der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles zu Paderborn erloschen und neu zu bilden ist, wird hierzu bestimmt:
###

§ 1 Anordnung der Neuwahl

Das Verfahren zur Neuwahl des Diakonenrates ist einzuleiten und die Wahl gemäß § 6 der Satzung bei der Jahrestagung der Ständigen Diakone am 31. August 2024 durchzuführen.
#

§ 2 Arbeitsweise bis zur Konstituierung des neu gebildeten Diakonenrates

Übergangsweise, bis zur Konstituierung des neu zu bildenden Diakonenrates, bestimme ich hierdurch, dass der Diakonenrat mit den Mitgliedern, die diesem am 30. September 2022 angehörten, wieder eingesetzt wird. Die Mitbrüder, die dem Diakonenrat am 30. September 2022 als gewähltes Mitglied angehörten, erhalten ein entsprechendes Berufungsschreiben.
#

§ 3 Inkrafttreten und Veröffentlichung

Dieses Dekret tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen.